Rheinische Post - Xanten and Moers
Bundesregierung entlastet Öl- und Pelletkunden
DÜSSELDORF (jma) Jetzt können auch Öl-, Pellet- und Flüssiggaskunden aufatmen: Die Bundesregierung will Haushalte entlasten, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizen. Zuvor war immer wieder Kritik von Fachverbänden laut geworden, weil der Fokus der Ampelkoalition vor allem auf Hilfen für Gaskunden gelegen hatte. Matthias Miersch, Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, hatte zwar schon im Oktober angekündigt, dass auch Nutzer von Öl- und Pelletheizungen ins Hilfsprogramm mit aufgenommen werden sollten. Doch passiert war bislang nichts.
Das soll sich nun ändern – und zwar mit einem Eckpunktepapier der Bundesregierung, das dem ARDHauptstadtstudio zuerst vorlag. Darin ist festgehalten, dass Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskunden rückwirkend Geld erstattet bekommen – für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022. Dafür müssen sie einen Antrag stellen. Der wird aber nur erfolgreich bearbeitet, wenn sich die Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben.
Orientierung sollen Referenzpreise aus dem Jahr 2021 geben, die aber laut SPD noch nicht feststehen. Die Antragsteller müssen eine eidesstattliche Versicherung zu ihrer Brennstoffrechnung abgeben. Wer Wohnungen vermietet, muss das anstelle seiner Mieter tun und die Hilfen an sie weiterleiten. Pro Haushalt sollen mindestens 100 Euro und höchstens 2000 Euro erstattet werden. 1,8 Milliarden Euro stellt der Bund dafür aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond zur Verfügung. Wie die Hilfen ausgezahlt werden, entscheiden die Länder.