Rheinische Post - Xanten and Moers
Friseurtermin ist weiter ohne Corona-Test möglich
XANTEN (wer) Der Kreis Wesel hat die Corona-Regeln für einen Friseurtermin klargestellt. Demnach muss kein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden, wenn es um Dienstleistungen wie Schneiden, Färben oder Frisieren geht. „Sie können weiterhin auch ohne Negativ-Test angeboten werden“, teilte der Kreis Wesel mit. Wenn einem Kunden dagegen der Bart gestutzt wird und er deshalb keinen Mundschutz trägt, werde von der Corona-Schutzverordnung ausdrücklich ein negativer Test gefordert. Aber nur dann. Die Regeln zu Masken, Abstand und Hygiene sind davon unberührt.
Nach Informationen unserer Redaktion hatte es am Montag ein Gespräch zwischen Vertretern des Kreises und der Kreishandwerkerschaft gegeben, weil es offenbar unterschiedliche Auffassungen zu den Bedingungen für Friseurdienstleistungen gab. Die Kreisverwaltung informierte daraufhin die Ordnungsämter
über die aktuelle Rechtslage. Hintergrund ist: Wegen der gestiegenen Infektionszahlen hatte das Land Ende März eine Corona-Notbremse für den Kreis Wesel angeordnet. Damit sind Einschränkungen im Alltag verbunden. Die Einzelheiten regeln die Corona-Schutzverordnung und eine Allgemeinverfügung des Kreises Wesel. So sind zum Beispiel Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, untersagt – es sei denn, ein aktueller negativer Test wird vorgelegt.
Eine Ausnahme macht die Corona-Schutzverordnung für „medizinisch notwendige Leistungen, Friseurdienstleistungen und Leistungen der nichtmedizinischen Fußpflege sowie der gewerbsmäßigen Personenbeförderung“. Diese Dienstleistungen „dürfen also selbst bei Eintreten der Notbremse angeboten werden“, erklärt der Kreis Wesel.