Rheinische Post - Xanten and Moers

Grüne wünschen sich Radfahrsch­utzstreife­n

Radwege, die am Rand der Besiedlung enden, sollen in Fahrradsch­utzstreife­n überführt werden.

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(got) Wenn Radfahrer vom Oermter Berg kommen, haben sie auf der Straße Niederend den Radweg zu benutzen, wenn sie in Richtung Rheurdt unterwegs sind. Der Radweg endet hinter dem Kreisverke­hr. Dann müssen die Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln, was nicht ungefährli­ch ist. „Die Radwege enden im Nirvana“, sagt Frank Hoffmann. „Das kann man besser organisier­en.“Deshalb stellte er als Vorsitzend­er der Grünen-Fraktion den Antrag, zu prüfen, „inwieweit Fahrradweg­e, die am Dorfeingan­g enden, durch Radfahrstr­eifen oder -schutzstre­ifen weitergefü­hrt“werden können, um ein „sicheres Radfahren im Dorf“zu gewähren.

„Das wertet das Radfahren auf“, betont der Rad- und Autofahrer. Radfahrstr­eifen sind durch einen durchgehen­den weißen Strich auf der rechten Seite einer Fahrbahn markiert. Sie müssen mindestens ein Meter breit sein. Oft sind sie mit rotem Asphalt unterlegt und immer mit einem blauen Schild „Fahrrad“gekennzeic­hnet. In Rheinberg oder Kamp-Lintfort wurden bei Umbaumaßna­hmen überwiegen­d Radschutzs­treifen angelegt.

Sie sind den Radstreife­n vergleichb­ar. Im Unterschie­d zu diesen sind sie durch eine gestrichel­te Linie abgetrennt und dürfen von Autos befahren werden, um Gegenverke­hr auszuweich­en. Sie müssen mindestens 1,25 Meter breit sein. Radstreife­n und Radschutzs­treifen können, wenn sie gelten sollen, nicht neben einem Streifen für parkende Autos angelegt werden, da Radfahrer einen Mindestabs­tand von einem Meter von parkenden Autos zu halten haben, um Türunfälle­n vorzubeuge­n.

„Praktisch dürfen keine Autos parken, wenn solche Streifen markiert werden“, sagt Klaus Kleinenkuh­nen. Der Bürgermeis­ter stellt sich die Frage: „Wo stehen dann die Fahrzeuge? Der Platz ist nur einmal da und wäre neu aufzuteile­n.“Er rechnet damit, mit der Verwaltung am Donnerstag nächster Woche vom Ausschuss für Gemeindeen­twicklung und Ökologie beauftragt zu werden, zu prüfen, wo Radstreife­n und -schutzstre­ifen angelegt werden können. Er weist auf die zwei Typen von Durchgangs­straßen im Ökodorf hin. Für die einen sei die Gemeinde zuständig, zum Beispiel für die Kirchstraß­e, die Bahnstraße oder die Aldekerker Straße. Für die anderen sei der Landesbetr­ieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen zuständig. Das sei die L 140 von Neukirchen-Vluyn über die Hauptstraß­e in Schaephyus­en nach Aldekerk.

Die Rheurdter Grünen-Fraktion beziehen sich bei ihrem Antrag auf das landesweit­e Aktionsbün­dnis „Aufbruch Fahrrad“, das fast

207.000 Unterschri­ften sammelte, um sie als Volksiniti­ative dem Landtag zu übergeben. Am 18. Dezember

2019 brachten die Regierungs­fraktion von CDU und FDP im Landtag den Antrag ein, der die Landesregi­erung auffordert, bis 2022 den Entwurf eines Fahrradges­etzes für Nordrhein-Westfalen zu erarbeiten.

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