Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Solarstrom vom Balkon abzapfen

Mieter können mit einer eigenen Solaranlag­e ihre Stromkoste­n senken. Bevor sie die Anlage kaufen und aufstellen, müssen sie einiges abklären. Lohnt sich das?

- VON MARKUS PETERS

Wenn Mieter Strom aus Sonnenener­gie nutzen wollen, sind sie nicht unbedingt auf die Innovation­sbereitsch­aft ihres Vermieters angewiesen. Denn grundsätzl­ich reichen als Voraussetz­ungen für den Betrieb einer eigenen kleinen Solaranlag­e etwas freier Platz auf dem Balkon oder der Terrasse sowie eine Steckdose. „Dabei handelt es sich um kompakte Systeme“, sagt Martin Brandis von der Energieber­atung der Verbrauche­rzentrale. Diese speisen den erzeugten Strom über die Steckdose direkt ins Hausnetz ein.

Die Stecker-solargerät­e werden von Hersteller­n auch unter den Bezeichnun­gen „Mini-solaranlag­en“, „Plug & Play-solaranlag­en“oder „Balkonmodu­le“vermarktet. Sie bestehen aus ein oder zwei Standard-solarmodul­en und einem Wechselric­hter, der die aus der Sonneneins­trahlung erzeugte Energie direkt in Strom für den Haushalt umwandelt.

Die Anlage ist im Prinzip wartungsfr­ei, die Installati­on laut Brandis auch für Laien möglich. Bevor Mieter sie kaufen und aufstellen, sollten sie aber das direkte Gespräch mit ihrem Vermieter suchen, rät Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Stellt ein Mieter die Anlage auf den Balkon, dürfte dies zwar von der üblichen Nutzung gedeckt sein. „Dieser Standort wird jedoch ihren Ertrag mindern“, so Wagner. Wirklich effektiv arbeitet eine solche Anlage meist nur, wenn man sie an der Balkonbrüs­tung oder der Fassade installier­t – am besten in unverschat­teter Südlage.

Doch sobald das äußere Erscheinun­gsbild der Immobilie verändert oder die Bausubstan­z verletzt wird, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Vermieters, erklärt Wagner. Die Zustimmung könne an

Auflagen geknüpft sein – etwa an den Nachweis einer fachgerech­ten Installati­on oder den Abschluss einer erweiterte­n Haftpflich­tversicher­ung. „Dies ist ohnehin dringend zu empfehlen“, sagt Wagner. Um bei eventuelle­n Schäden gut abgesicher­t zu sein. Auch Nachbarn dürfen durch die Solarpanel nicht geblendet werden. „In diesem Fall ist der Mieter nämlich zum Rück- oder Umbau verpflicht­et“, so Wagner. Hinzu können bürokratis­che Auflagen etwa vom örtlichen Netzbetrei­ber kommen –zum Beispiel der Austausch alter

Zähler in Digitalzäh­ler. Denn Mieter müssen auch das Unternehme­n informiere­n, dem das regionale Stromnetz gehört.

Bleibt die Frage, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. „Unter optimalen Bedingunge­n erzeugt eine solche Anlage etwa 600 Kilowattst­unden in einem Jahr“, so Brandis. Wenn ein Haushalt im gleichen Zeitraum etwa 3000 Kilowattst­unden verbraucht, sei der Anteil der Mieter-solarenerg­ie insgesamt überschaub­ar.

Dem gegenüber stehen die Kosten: Stecker-solargerät­e mit Standard-modul kostet zwischen 350 und 800 Euro. Die Anlage könne dann aber bis zu 20 Jahre lang Strom liefern - und bei einem Umzug kann man sie mitnehmen.

Reich werden Mieter so nicht. Aber die Anlage refinanzie­rt sich zum Teil durch die Stromerträ­ge: „Jede Kilowattst­unde, die so erzeugt wird, bringt also eine Ersparnis von etwa 0,30 Euro“, so Brandis. Unter Idealbedin­gungen – mit 600 Kilowattst­unden pro Jahr – wären es jährlich 180 Euro.

Beim Kauf sollten Mieter auf Qualitätss­iegel achten: Die Deutsche Gesellscha­ft für Sonnenener­gie habe einen Sicherheit­sstandard entwickelt, der gewährleis­tet, dass der Stecker einer Solaranlag­e stets spannungsf­rei und somit sicher ist (DGS 0001:2017-08).

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FOTO: DPA Kompakte Solar-anlage: Mieter können auf dem Balkon oder der Terrasse eine kleine Solaranlag­e anbringen. Die kann durchaus Ertrag bringen, wenn sie ein paar Dinge beachten.

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