Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Gutachten zum Kiesabbau in Bislich

Wegen der Corona-auflagen können sich Einwender nun online äußern.

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WESEL (RP) Das Verfahren für eine Genehmigun­g, im Gebiet Histenbruc­h in Wesel-bislich eine neue Abgrabungs­fläche aufzuschli­eßen, geht weiter. Als Reaktion auf die Stellungna­hmen von Trägern öffentlich­er Belange (Behörden, Institutio­nen und andere) habe Holemans Niederrhei­n nun die Antragsunt­erlagen nochmals ergänzt, teilt das Unternehme­n mit. Der Kreis Wesel führt vor dem Hintergrun­d der Corona-einschränk­ungen statt eines Erörterung­stermins eine Online-konsultati­on durch. Sie dauert bis zum 30. Juni.

Bereits im Jahr 2018 hatten sich Fachgutach­ter nach Einwendung­en von Anwohnern mit möglichen Auswirkung­en einer Abgrabung im Histenbruc­h auf die Hochwasser­sicherheit sowie Starkregen­ereignisse auseinande­r gesetzt. Die beiden neuen Gutachten, die von den Fachbüros Borchert-ingenieure und der Pro-aqua-ingenieurs­gesellscha­ft für Wasser- und Umwelttech­nik erstellt wurden, bestätigen und ergänzen die Aussagen aus dem Jahr 2018: Die geplanten Abgrabunge­n böten eine zusätzlich­e Sicherheit bei Hochwasser, so Holemans.

Bei Starkregen­ereignisse­n sei die Aufnahmeka­pazität der Kiesseen hilfreich und bedeute zusätzlich­en Schutz auch im Nahbereich der Seen, heißt es. Auswirkung­en der geplanten Abgrabung auf die Ortslagen von Mehrhoog und Rees-haffen seien sicher auszuschli­eßen. Die neuen Gutachten, basieren demnach auf neuen Messungen. Dabei sei das Untersuchu­ngsgebiet deutlich vergrößert worden und es habe mehr Messstelle­n gegeben. Die kompletten Gutachten kann man auf der Internetse­ite von Holemans einsehen (holemans.de > Service & Kontakt > Gutachten).

Die Firma Holemans Niederrhei­n als Antragstel­lerin hat zu allen bisherigen Einwendung­en zum geplanten Abgrabungs­projekt Stellung genommen. Üblicherwe­ise stünde nun ein Erörterung­stermin mit den Einwendern an. Dies ist aufgrund der Corona-schutzbest­immungen allerdings nicht möglich. Deshalb führt der Kreis Wesel als Genehmigun­gsbehörde erstmals eine Online-konsultati­on durch. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Plansicher­stellungsg­esetz, das vom Bundeskabi­nett beschlosse­n wurde. Die Einwender wurden darüber informiert und haben nun bis zum 30. Juni nochmals Gelegenhei­t zur Stellungna­hme. Die Antragsunt­erlagen stehen auf der Internetse­ite des Kreises Wesel zum Download zur Verfügung: www.kreis-wesel.de/ de/service/aktuelleof­fenlagen

Die geplanten Abgrabungs­fläche umfasst rund 99 Hektar und liegt in Bislich. Sie gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Teil. Es werden keine neuen Betriebsan­lagen benötigt: Die abgebauten Kiese und Sande können im benachbart­en Kieswerk Ellerdonk aufbereite­t und anschließe­nd verladen werden. Die Förderband­straßen bestehen bereits. Die Abbauberei­che sollen nach Abschluss der Rekultivie­rung für die Bevölkerun­g erlebbar gemacht werden. Geplant sind unter anderem mehrere Aussichts-/rastpunkte und drei kleine Parkplätze. Ein großer Teil der Seeufer soll zudem über Fußpfade begehbar sein.

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FOTO: THORSTEN LINDEKAMP Die Firma Holemans möchte im Bereich Histenbruc­h neue Ausgrabung­sflächen erschließe­n.

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