Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Gutachten zum Kiesabbau in Bislich
Wegen der Corona-auflagen können sich Einwender nun online äußern.
WESEL (RP) Das Verfahren für eine Genehmigung, im Gebiet Histenbruch in Wesel-bislich eine neue Abgrabungsfläche aufzuschließen, geht weiter. Als Reaktion auf die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (Behörden, Institutionen und andere) habe Holemans Niederrhein nun die Antragsunterlagen nochmals ergänzt, teilt das Unternehmen mit. Der Kreis Wesel führt vor dem Hintergrund der Corona-einschränkungen statt eines Erörterungstermins eine Online-konsultation durch. Sie dauert bis zum 30. Juni.
Bereits im Jahr 2018 hatten sich Fachgutachter nach Einwendungen von Anwohnern mit möglichen Auswirkungen einer Abgrabung im Histenbruch auf die Hochwassersicherheit sowie Starkregenereignisse auseinander gesetzt. Die beiden neuen Gutachten, die von den Fachbüros Borchert-ingenieure und der Pro-aqua-ingenieursgesellschaft für Wasser- und Umwelttechnik erstellt wurden, bestätigen und ergänzen die Aussagen aus dem Jahr 2018: Die geplanten Abgrabungen böten eine zusätzliche Sicherheit bei Hochwasser, so Holemans.
Bei Starkregenereignissen sei die Aufnahmekapazität der Kiesseen hilfreich und bedeute zusätzlichen Schutz auch im Nahbereich der Seen, heißt es. Auswirkungen der geplanten Abgrabung auf die Ortslagen von Mehrhoog und Rees-haffen seien sicher auszuschließen. Die neuen Gutachten, basieren demnach auf neuen Messungen. Dabei sei das Untersuchungsgebiet deutlich vergrößert worden und es habe mehr Messstellen gegeben. Die kompletten Gutachten kann man auf der Internetseite von Holemans einsehen (holemans.de > Service & Kontakt > Gutachten).
Die Firma Holemans Niederrhein als Antragstellerin hat zu allen bisherigen Einwendungen zum geplanten Abgrabungsprojekt Stellung genommen. Üblicherweise stünde nun ein Erörterungstermin mit den Einwendern an. Dies ist aufgrund der Corona-schutzbestimmungen allerdings nicht möglich. Deshalb führt der Kreis Wesel als Genehmigungsbehörde erstmals eine Online-konsultation durch. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Plansicherstellungsgesetz, das vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Einwender wurden darüber informiert und haben nun bis zum 30. Juni nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite des Kreises Wesel zum Download zur Verfügung: www.kreis-wesel.de/ de/service/aktuelleoffenlagen
Die geplanten Abgrabungsfläche umfasst rund 99 Hektar und liegt in Bislich. Sie gliedert sich in einen nördlichen und einen südlichen Teil. Es werden keine neuen Betriebsanlagen benötigt: Die abgebauten Kiese und Sande können im benachbarten Kieswerk Ellerdonk aufbereitet und anschließend verladen werden. Die Förderbandstraßen bestehen bereits. Die Abbaubereiche sollen nach Abschluss der Rekultivierung für die Bevölkerung erlebbar gemacht werden. Geplant sind unter anderem mehrere Aussichts-/rastpunkte und drei kleine Parkplätze. Ein großer Teil der Seeufer soll zudem über Fußpfade begehbar sein.