Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Juristen wollen auch aktive Sterbehilfe zulassen
HALLE (epd) In der Debatte um eine Regulierung der Sterbehilfe plädieren Rechtswissenschaftler für eine gesetzliche Regelung, die über die Frage der Suizidassistenz hinausgeht. „Wir sollten uns die Zeit nehmen, das ganze Feld der Sterbehilfe regulatorisch abzustecken, anstatt schmalspurig zu fahren, um noch vor der Bundestagswahl eine Regelung hinzubekommen“, sagte der Jura-professor Henning Rosenau von der Universität Halle. Er ist einer von acht Autoren, die kürzlich einen eigenen Vorschlag in Form eines Gesetzentwurfs veröffentlicht haben.
Das Verbot der organisierten – sogenannten geschäftsmäßigen – Suizidassistenz wurde vor einem Jahr vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Damit scheiterte der Versuch der Politik, die Arbeit von Sterbehilfeorganisationen zu unterbinden. Im Bundestag wird nun über eine Neuregelung debattiert. Zwei Gruppen von Abgeordneten legten kürzlich Entwürfe vor, die beide im Kern eine Beratung vorsehen sowie eine Änderung des Gesetzes, um Ärzten zu erlauben, tödliche Medikamente zu verschreiben.
Bei der Suizidassistenz werden diese Mittel einem Sterbewilligen überlassen, aber nicht verabreicht. Das wäre eine Tötung auf Verlangen, die verboten ist. Rosenau und die anderen Rechtswissenschaftler plädieren allerdings für eine Aufweichung. „Aus rechtswissenschaftlicher Sicht gehört für eine in sich stimmige Regelung die aktive Sterbehilfe dazu“, betonte der Medizinrechtler.