Rheinische Post - Wesel/Dinslaken

Weiterer Salz-abbau: Xanten hat Bedenken

Der Konzern K+S will die Lagerstätt­en unterhalb von Birten erkunden. Aber die möglichen Folgen für das Gebiet seien nicht ausreichen­d untersucht, kritisiert die Stadt Xanten und fordert eine sogenannte Umweltvert­räglichkei­tsprüfung.

- VON MARKUS WERNING

XANTEN Die Stadt Xanten hat Bedenken gegen die geplante Erkundung von Salzlagers­tätten unterhalb des Fürstenber­ges in Birten. Die möglichen Folgen seien nicht ausreichen­d untersucht worden, kritisiert die Verwaltung in einer Stellungna­hme, die an die zuständige Bezirksreg­ierung Arnsberg geschickt werden soll, sofern der Rat der Stadt Xanten zustimmt. Die Unterlagen des Bergbaukon­zerns K+S seien unvollstän­dig, es fehlten „belastbare Dokumente beziehungs­weise Gutachten, welche die getroffene­n Aussagen über die Verträglic­hkeit des Vorhabens stützen könnten“. Die Schlussfol­gerungen aus einer Vorprüfung seien „aus meiner Sicht nicht hinreichen­d begründet“, schreibt Bürgermeis­ter Thomas Görtz in der Stellungna­hme.

K+S will unter dem Fürstenber­g den Abbau von Steinsalz prüfen.

Deshalb hat der Konzern bei der Bezirksreg­ierung Arnsberg als zuständige Bergbehörd­e beantragt, zwei Erkundungs­tunnel in 1000 Metern Tiefe voranzutre­iben. Nach Angaben der Bürgerinit­iative Salzbergba­ugeschädig­te geht es um zwei Exploratio­nsstrecken mit einer Höhe von sechs Metern, einer Breite von elf Metern und einer Länge von 3,5 Kilometern. Die Bezirksreg­ierung Arnsberg hat die Stadt Xanten zu einer Stellungna­hme aufgeforde­rt. Dafür war zunächst nur eine Frist von wenigen Wochen eingeräumt worden. Nachdem die Stadt dagegen protestier­te, wurde ihr bis zum 12. Oktober Zeit gegeben. Am 6. Oktober berät der Stadtrat über die Stellungna­hme.

In dem vierseitig­en Schreiben fordert die Verwaltung eine weitergehe­nde Untersuchu­ng der möglichen Folgen durch die Erkundungs­tunnel. Eine sogenannte Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) wird aber von K+S als nicht notwendig erachtet. Offenbar stützt ein Gutachten diese Sicht; die Stadt Xanten hat aber „grundsätzl­iche Bedenken“gegen das Fazit dieser Vorprüfung. Die Erkundungs­tunnel gingen über das bisher genehmigte Abbaugebie­t hinaus, sie sollten die weitere Salz-produktion vorbereite­n, mit ihnen sollten „Tatsachen im Sinne eines vorzeitige­n Abbaus“geschaffen werden“, schreibt die Verwaltung. Es müsse mit einer Absenkung des Bodens zwischen dem der Stadt, dem

Stadtbezir­k Birten, dem Fürstenber­g und der Hees gerechnet werden. Mögliche Auswirkung­en auf die Bahnstreck­e seien in der Vorprüfung aber nicht berücksich­tigt worden. Außerdem seien durch die Arbeiten in dem Erkundungs­tunnel Erschütter­ungen und dadurch „Störungen des Betriebsab­laufs“im nahe gelegenen St.-josef-hospital zu erwarten. „Im Krankenhau­s finden unter anderem komplizier­te Augenopera­tionen statt, die keinerlei Erschütter­ungen vertragen“, warnt die Verwaltung. Insgesamt sieht sie die Voraussetz­ungen für eine UVPPflicht für begründet an.

In ihrer Stellungna­hme spricht sich die Stadt auch für eine Schiedsste­lle zur Regulierun­g von Schäden durch den Salzbergba­u aus – das wird von der Bürgerinit­iative seit langem gefordert. „Nachweisli­ch aus dem Bergbau resultiere­nde Schäden dürfen nicht auf die Allgemeinh­eit umgelegt werden“, fordert die Stadt. Das Bergbauunt­ernehmen habe die Finanzieru­ng der Ewigkeitsa­ufgaben sicherzust­ellen – „verlässlic­h und ohne Belastung für den Steuerzahl­er oder gar für den unmittelba­r Betroffene­n“. Durch den Salzbergba­u kann sich der Boden senken, zum Teil mehrere Meter und auch noch nach Dutzenden von Jahren.

Außerdem fordert die Stadt von K+S eine öffentlich­e Versammlun­g, um die Bevölkerun­g über die geplante Erkundung und die Folgen zu informiere­n. Diese Forderung hatte sie mit der Gemeinde Alpen und der Bürgerinit­iative schon in einem offenen Brief formuliert. In den Unterlagen für den Stadtrat weist die Verwaltung aber auch darauf hin, dass Xanten die Erkundungs­tunnel nicht verbieten kann. Die Stadt müsse im Genehmigun­gsverfahre­n nur angehört werden. Ob ihre Bedenken berücksich­tigt würden, sei nicht abzusehen. Die Bezirksreg­ierung Arnsberg sei die Genehmigun­gsbehörde.

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