Rheinische Post - Wesel/Dinslaken
Zoll überprüfte 300 Betriebe der Gastronomie
KREIS WESEL (RP) Sie kommen unangemeldet: Wenn Beamte des Zolls Betrieben im Kreis Wesel eine Visite abstatten, kann es für Unternehmer ungemütlich werden – vorausgesetzt, sie nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau. Im vergangenen Jahr kontrollierte das Hauptzollamt Duisburg in der Region insgesamt 1622 Firmen auf Schwarzarbeit, Sozialbetrug und auf die Einhaltung von Mindestlöhnen. Das sind drei Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei nahmen die Zöllner genau 300 Betriebe des Gastgewerbes ins Visier (plus 30 Prozent gegenüber 2017). In 47 Fällen – und damit in jedem sechsten Hotel, Imbiss oder Restaurant – deckten sie einen Mindestlohnverstoß auf. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-genuss-gaststätten jetzt mit. Die NGG Nordrhein beruft sich hierbei auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums.
„Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Chefs gibt, die ihren Beschäftigten das absolute Minimum vorenthalten – den gesetzlichen oder einen höheren Branchenmindestlohn. Mindestlohn-verstöße sind immer noch an der Tagesordnung. Und das obwohl es den gesetzlichen Mindestlohn schon seit über vier Jahren gibt“, kritisiert Ngg-geschäftsführer Hans-jürgen Hufer. Bei Kellnern, Köchinnen und Hotelangestellten komme es am Monatsende auf jeden Euro an.
Die Tatsache, dass viele Unternehmen es immer noch wagten, gegen geltende Mindestlöhne zu verstoßen, mache eines deutlich: „Der Zoll muss mehr und intensiver kontrollieren – gerade auch in der Gastronomie“, sagt Hufer. Beim Mindestlohn zeige sich, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle besser sei. Je höher das Risiko sei, bei illegalen Praktiken überführt zu werden, desto seltener setzten sie auf Tricksereien.