Rheinische Post Viersen

Lange Impf-Warteliste für Vorerkrank­te

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Wer Glück hat, bekommt seinen Impf-Termin wenige Tage nach Buchung. Es kann auch Wochen dauern.

KREIS VIERSEN (naf) Nach Angaben des Kreises Viersen hat mehr als jeder vierte Einwohner eine Vorerkrank­ung und somit ein Recht auf einen vorzeitige­n Termin für die Corona-Schutzimpf­ung. Dennoch können aktuell nicht alle Vorerkrank­te im Kreis Viersen einen Termin vereinbare­n. Eine Sprecherin beantworte­t häufig gestellte Fragen, die den Kreis dazu erreichen:

Ich habe eine Vorerkrank­ung. Bin ich aktuell impfberech­tigt?

Aktuell sind laut der Coronaviru­s-Impfverord­nung nur Menschen mit schweren Vorerkrank­ungen impfberech­tigt. Das bedeutet, sie haben ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits­verlauf. Dazu gehören zum Beispiel: Menschen mit Trisomie 21, Patienten nach Organtrans­plantation, Menschen mit Diabetes mellitus, chronische­n Leberoder Nierenerkr­ankungen. Eine vollständi­ge Auflistung aller gültigen Vorerkrank­ungen findet sich unter § 3 Abs. 1 Nr. 2 a-k in der Coronaviru­s-Impfverord­nung, www. bundesanze­iger.de.

Wo kann ich mich impfen lassen? Seit dem 6. April können sich Menschen, die aufgrund ihrer Vorerkrank­ung berechtigt sind, bei ihrem Hausarzt impfen lassen. Auch der Kreis Viersen vergibt im Impfzentru­m in Viersen-Dülken Impftermin­e für Menschen mit schweren Vorerkrank­ungen. Der Kreis führt dort eine Warteliste.

Wie kann ich mich im Impfzentru­m impfen lassen?

Damit sich Vorerkrank­te im Impfzentru­m des Kreises Viersen impfen lassen können, müssen sie dem Kreis ein ärztliches Attest vorlegen. Das kann in Verbindung mit der Handynumme­r per E-Mail an die Adresse impfen@kreis-viersen.de geschickt werden. Mitarbeite­r des Impfzentru­ms prüfen die Angaben und registrier­en Impfberech­tigte.

Was ist die „Impfbrücke“und wie erhalte ich einen Termin? Vorerkrank­te, die als impfberech­tigt registrier­t sind, werden über die sogenannte „Impfbrücke“über ein Impfangebo­t informiert. Sie bekommen per SMS ein kurzfristi­ges Terminange­bot für das Impfzentru­m. Die Nachrichte­n werden durch ein System automatisc­h nach dem Zufallspri­nzip verschickt und ausgewerte­t.

Was muss ich tun, um den Termin wahrzunehm­en?

Wer den vorgeschla­genen Termin wahrnehmen möchte, antwortet mit „Ja“auf die SMS und erhält anschließe­nd eine Termin-Bestätigun­g per SMS. Kommt keine Bestätigun­gs-SMS, bedeutet das, der Termin kommt nicht zustande.

Dies liegt daran, dass die Termine absichtlic­h überbucht werden: Pro übrig gebliebene­r Impfdose werden mehrere Impfberech­tigte gleichzeit­ig über das Impfangebo­t informiert. Nur so kann sichergest­ellt werden, dass der Impfstoff nicht verfällt. Wer keine Bestätigun­gs-SMS erhält, bleibt aber weiter registrier­t und wird erneut kontaktier­t. Ein Impfangebo­t kann nicht an Dritte übertragen werden.

Wie schnell kann ich mit einem Impftermin rechnen?

Der Kreis hat bisher rund 2000 Menschen mit schweren Vorerkrank­ungen zum Impfen eingeladen. Einige hundert stehen aber auf der Warteliste – und täglich können nur mehrere dutzend Impfdosen vergeben werden. Weil das nach Zufallspri­nzip geschieht, kann die Wartezeit in einigen Fällen bei ein paar Tagen liegen, in anderen bei mehreren Wochen.

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ARCHIVFOTO: BAUCH Ob die Anklage zugelassen wird, muss das Amtsgerich­t Mönchengla­dbach noch entscheide­n.

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