Lange Impf-Warteliste für Vorerkrankte
Wer Glück hat, bekommt seinen Impf-Termin wenige Tage nach Buchung. Es kann auch Wochen dauern.
KREIS VIERSEN (naf) Nach Angaben des Kreises Viersen hat mehr als jeder vierte Einwohner eine Vorerkrankung und somit ein Recht auf einen vorzeitigen Termin für die Corona-Schutzimpfung. Dennoch können aktuell nicht alle Vorerkrankte im Kreis Viersen einen Termin vereinbaren. Eine Sprecherin beantwortet häufig gestellte Fragen, die den Kreis dazu erreichen:
Ich habe eine Vorerkrankung. Bin ich aktuell impfberechtigt?
Aktuell sind laut der Coronavirus-Impfverordnung nur Menschen mit schweren Vorerkrankungen impfberechtigt. Das bedeutet, sie haben ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf. Dazu gehören zum Beispiel: Menschen mit Trisomie 21, Patienten nach Organtransplantation, Menschen mit Diabetes mellitus, chronischen Leberoder Nierenerkrankungen. Eine vollständige Auflistung aller gültigen Vorerkrankungen findet sich unter § 3 Abs. 1 Nr. 2 a-k in der Coronavirus-Impfverordnung, www. bundesanzeiger.de.
Wo kann ich mich impfen lassen? Seit dem 6. April können sich Menschen, die aufgrund ihrer Vorerkrankung berechtigt sind, bei ihrem Hausarzt impfen lassen. Auch der Kreis Viersen vergibt im Impfzentrum in Viersen-Dülken Impftermine für Menschen mit schweren Vorerkrankungen. Der Kreis führt dort eine Warteliste.
Wie kann ich mich im Impfzentrum impfen lassen?
Damit sich Vorerkrankte im Impfzentrum des Kreises Viersen impfen lassen können, müssen sie dem Kreis ein ärztliches Attest vorlegen. Das kann in Verbindung mit der Handynummer per E-Mail an die Adresse impfen@kreis-viersen.de geschickt werden. Mitarbeiter des Impfzentrums prüfen die Angaben und registrieren Impfberechtigte.
Was ist die „Impfbrücke“und wie erhalte ich einen Termin? Vorerkrankte, die als impfberechtigt registriert sind, werden über die sogenannte „Impfbrücke“über ein Impfangebot informiert. Sie bekommen per SMS ein kurzfristiges Terminangebot für das Impfzentrum. Die Nachrichten werden durch ein System automatisch nach dem Zufallsprinzip verschickt und ausgewertet.
Was muss ich tun, um den Termin wahrzunehmen?
Wer den vorgeschlagenen Termin wahrnehmen möchte, antwortet mit „Ja“auf die SMS und erhält anschließend eine Termin-Bestätigung per SMS. Kommt keine Bestätigungs-SMS, bedeutet das, der Termin kommt nicht zustande.
Dies liegt daran, dass die Termine absichtlich überbucht werden: Pro übrig gebliebener Impfdose werden mehrere Impfberechtigte gleichzeitig über das Impfangebot informiert. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Impfstoff nicht verfällt. Wer keine Bestätigungs-SMS erhält, bleibt aber weiter registriert und wird erneut kontaktiert. Ein Impfangebot kann nicht an Dritte übertragen werden.
Wie schnell kann ich mit einem Impftermin rechnen?
Der Kreis hat bisher rund 2000 Menschen mit schweren Vorerkrankungen zum Impfen eingeladen. Einige hundert stehen aber auf der Warteliste – und täglich können nur mehrere dutzend Impfdosen vergeben werden. Weil das nach Zufallsprinzip geschieht, kann die Wartezeit in einigen Fällen bei ein paar Tagen liegen, in anderen bei mehreren Wochen.