Fertig-Smoothies sind häufig Mogelprodukte
Verbraucherschützer kritisieren teils sehr hohe Saftanteile. Der Begriff lässt Täuschung mit Zutaten zu.
BERLIN Smoothies aus dem Supermarktregal sind zumeist teurer als Fruchtsaft. Einige dieser Produkte enthalten aber kaum andere Zutaten als beispielsweise Apfelsaft. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV). Demnach wies etwa der „Grüne Smoothie“der Drogeriekette DM in Bio-Qualität einen Saftanteil in Höhe von 74 Prozent auf. Bei 60 Prozent der insgesamt 50 getesteten Produkte war wiederum nicht ermittelbar, wie hoch der Anteil am charakteristischen Frucht- oder Gemüsepüree tatsächlich ist.
Im Rahmen des Projekts Lebensmittelklarheit prüften die Experten zwischen März und Juli die Smoothies von Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten. Eine vollständige Übersicht der Ergebnisse ist auf der Internetseite lebensmittelklarheit.de verfügbar.
Das Problem aus Sicht der Verbraucherschützer: Der Begriff „Smoothie“, abgeleitet von dem englischen Wort smooth für sanft oder glatt, weist zwar auf eine Art Püreesaft
hin. Klar definiert ist er aber nicht, was zur Täuschung der Verbraucher etwa bei der Zusammensetzung der Zutaten einlädt. „Smoothies sollten in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs klar geregelt werden“, fordert daher Anne Markwardt, Teamleiterin Lebensmittel beim VZBV. „Wir gehen davon aus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine dickflüssige Konsistenz und einen hohen Anteil an hochwertigem Fruchtpüree erwarten, wenn sie zu den vielfach teureren Smoothies anstelle eines Saftes greifen“, so Markwardt.
Ein weiteres Beispiel: Der „Smoothie Plus Antioxidant“in der Geschmacksrichtung „Kiwi, Limette, Apfel, Matcha, Leinsamen und Vitamine“, den es in Edeka-Märkten zu kaufen gibt, besteht zu 61 Prozent aus Apfelsaft. Die auf dem Etikett beworbenen Leinsamen als besondere Zutat kommen gemeinsam mit einem Algenextrakt auf einen Anteil von nur 0,39 Prozent. Bei fast einem Drittel der getesteten Smoothies wurde Werbung mit kleinsten Mengen gemacht. Ob diese maßgeblich zu Geschmack oder Konsistenz beitragen, bezweifeln die Verbraucherschützer in ihrer Untersuchung.
Andersherum gilt: Wenn eine Zutat auf der Verpackung nicht ausdrücklich angepriesen wird, muss der Hersteller auch keine Angaben zum Anteil im Produkt machen. Markwardt fordert deswegen: „Damit Verbraucher beurteilen können, ob die Smoothies ihr Geld wert sind, sollte der Gehalt an Fruchtpüree immer gekennzeichnet sein.“Zudem üben die Experten Kritik, weil in einem Fünftel der Smoothies Koffein oder Guarana enthalten waren und dies etwa für Schwangere oder Kinder nicht empfehlenswert ist.