Krankschreibung per Telefon
Die pragmatische Regelung für den gelben Schein bleibt vorerst erhalten.
Im Gesundheitswesen wird längst nicht alles per Gesetz geregelt. Vielmehr existiert mit dem sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss ein mächtiges Gremium aus Vertretern der Krankenkassen, der Ärzte und der Kliniken, die vieles alleine regeln – zum Beispiel auch, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer krankgeschrieben werden dürfen. Zu Beginn des Shutdowns kam das Gremium zu der pragmatischen Entscheidung, dass für Arbeitnehmer ein Anruf beim Hausarzt genügt, um sich wegen einer Erkältung krankschreiben lassen zu können. Die Regelung hat zwei entscheidende Vorteile: Bagatellfälle verstopfen nicht mehr die
Arztpraxen, und möglicherweise mit Corona infizierte Patienten bleiben gleich zu Hause und verteilen das Virus nicht.
Während Schulen und Shoppingcenter noch weitgehend geschlossen bleiben müssen, hatte der Bundesausschuss die Regelung wieder rückgängig gemacht – gegen das ausdrückliche Votum der Fachleute in den eigenen Reihen. Nun gab es sicherlich Arbeitnehmer, die die großzügige Regelung ausgenutzt haben. Doch solche Leute gibt es auch jenseits von Corona – die vorwiegend montags in den Praxen auftauchen, um sich den gelben Schein zu besorgen.
Die Mehrheit der Arbeitnehmer ist anders gestrickt und geht auch erkältet zur Arbeit. Eben dies sollen sie in Corona-Zeiten aber nicht mehr tun, auch dafür ist die Regelung sinnvoll. Nach heftigem öffentlichen Protest rollte das Gremium am Montagnachmittag seine Fahne wieder ein. Arbeitnehmer mit Husten, Schnupfen und Heiserkeit können auch weiterhin ihre Viren zu Hause lassen. Die möglichen Schäden, die Arbeitgebern durch krankfeiernde Mitarbeiter entstehen, dürften im Vergleich zu einem längeren Shutdown wohl kaum ins Gewicht falllen.