Richter lassen Karstadt abblitzen
ESSEN (dpa) Oberverwaltungsgerichte in Berlin und in Greifswald haben Eilanträge gegen die Verordnungen zur Schließung von Warenhäusern wegen der Corona-Krise zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG) nannte die Schließung im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig. Das OVG in Greifswald lehnte einen Eilantrag ab, mit dem ein Warenhaus-Konzern unter anderem seine Häuser in Rostock und Wismar von Montag an wieder öffnen wollte. Die angeschlagene Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof war in mehreren
Bundesländern gerichtlich gegen die Schließung ihrer Filialen in der Corona-Krise vorgegangen.
Die Eilanträge richteten sich gegen die bis Sonntag geltende Eindämmungsverordnung. Diese sei durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar, entschieden die Richter. Warenhäuser müssten nicht gleich behandelt werden wie Einzelhandelsgeschäfte, die der Grundversorgung der Bevölkerung dienen und deshalb von der Schließung ausgenommen sind, hieß es in der Mitteilung. Die Beschlüsse seien unanfechtbar.
Karstadt Kaufhof hatte sein juristisches Vorgehen am Freitag damit begründet, dass die Schließung der Filialen ein gravierender Einschnitt für Tagesgeschäft und Umsätze sei. Entsprechende Eilanträge gab es auch vor Oberverwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen und in Bremen. Dort werden Entscheidungen in den nächsten Tagen erwartet. Karstadt Galeria Kaufhof bemüht sich um Staatshilfe und hat Kurzarbeit eingeführt. Laut Medienberichten will der Konzern, der dem Österreicher René Benko gehört, bis mindestens Juni keine Miete für seine Kaufhäuser zahlen.