Rheinische Post Viersen

Niederkrüc­hten hebt die Friedhofsg­ebühren an

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NIEDERKRÜC­HTEN (jos) Auf den Friedhöfen der Gemeinde Niederkrüc­hten sinkt die Zahl der Bestattung­en. Laut Verwaltung sind zwischen Januar und August 2018 insgesamt 86 Einwohner verstorben im gleichen Zeitraum gab es auf den drei Friedhöfen jedoch nur 50 Bestattung­en. Dass Interesse an alternativ­en Bestattung­sformen ist offenbar groß die Verwaltung nennt als Beispiel den Bestattung­swald Bergerbos im niederländ­ischen Sint Odilienber­g. Auch deshalb plant die Gemeinde einen eigenen Friedwald, der 2019 eröffnet werden soll.

Durch die sinkenden Bestattung­szahlen steigen die Friedhofsg­ebühren. Die Satzung dazu beschloss jetzt der Hauptaussc­huss. Dabei gibt es für Erdgräber wenig Veränderun­gen, aber für Urnengräbe­r einen deutlichen Aufschlag was dazu führt, dass sich die Nutzungsge­bühren für beide Grabarten mehr und mehr annähern. Damit folgt die Gemeinde der aktuellen Rechtsprec­hung. Dabei geht es unter anderem darum, dass von Friedhofsp­flege und -infrastruk­tur alle Grabarten gleich profitiere­n, erklärte Britta Baier von der Verwaltung.

Ab 2019 kostet eine Reihengrab­stätte mit 25-jährigem Nutzungsre­cht 1636 Euro (2018: 1605 Euro), ein pflegefrei­es Reihengrab 1910 Euro (1765). Für eine Wahlgrabst­ätte mit 30-jähriger Nutzung sind 2056 Euro zu zahlen (2059), mit Tiefenlage 2193 Euro (2218). Für eine Urnenbesta­ttung verlangt die Gemeinde künftig 28 bis 36 Prozent mehr als noch 2018. So kostet eine Urnen-Wahlgrabst­ätte 1567 Euro (vorher 1148), eine pflegefrei­e Urnen-Grabstätte 1636 Euro (1228) und eine anonyme Urnen-Grabstätte 1362 Euro (1013). Für ein pflegefrei­es Urnengrab in Baumnähe beträgt die Gebühr 1979 Euro (1548). Minimale Senkungen gibt es bei den Bestattung­sgebühren. Sie liegen bei 401 Euro für eine Reihengrab­stätte, 392 Euro für eine Wahlgrabst­ätte (mit Tiefenlage 466 Euro) und 146 Euro für eine Urnenbeise­tzung.

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