Düsseldorf verzichtet auf allgemeine Maskenpf licht
DÜSSELDORF (arl) Die Stadt Düsseldorf unternimmt keinen weiteren Anlauf für eine stadtweite Maskenpflicht. Einen Tag nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht erließ die Stadt am Dienstagabend eine neue Verfügung, die allerdings nur noch für Teile der Altstadt und der Innenstadt sowie für das Umfeld des Hauptbahnhofs gilt. Sie tritt bereits am Mittwoch in Kraft.
Die Richter hatten bemängelt, dass die allgemeine Maskenpflicht zu unbestimmt definiert war und Bürger im Unklaren gelassen wurden, unter welchen Bedingungen sie die Maske abnehmen dürfen. Drei Klagen waren eingegangen.
Nun hat die Stadtspitze um Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) eine deutlich kleinere, dafür aber aus Sicht der städtischen Juristen gerichtsfeste Neuregelung gefunden. Die Maskenpflicht gilt demnach für einen Bereich um die zentralen Einkaufsstraßen Schadowstraße und Königsallee, außerdem für den am meisten belebten Teil der Altstadt sowie den Carlsplatz jeweils von 10 bis 19 Uhr. Dazu kommen die Plätze vor und hinter dem Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr.
Keller und der Leiter des Düsseldorfer Gesundheitsamts, Klaus Göbels, appellierten in einer Mitteilung an die Bürger, den Schutz freiwillig auch außerhalb der festgelegten Gebiete zu tragen. Der Mund-Nasen-Schutz sei „eine der wirksamsten und wichtigsten medizinischen Maßnahmen des Infektionsschutzes“, so Göbels.