Experten: Bürgerklage gehört in NRW-Verfassung
DÜSSELDORF (her) Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts, kritisiert den Gesetzentwurf, mit dem die Verfassungsbeschwerde für Bürger in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden soll. In einer Stellungnahme für den Rechtsausschuss fordert Papier, die sogenannte Bürgerklage nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern direkt in der Landesverfassung zu verankern. Die Stellung des Verfassungsgerichtshofs in Münster, der über die Beschwerden entscheiden wird, verändere sich „von einem reinen Staatsgericht zu einem Bürgergericht“, heißt es in der Stellungnahme, die unserer Redaktion vorliegt. Heute tagt der Rechtsausschuss in dieser Angelegenheit.
Die schwarz-gelbe Regierung hatte bereits im Koalitionsvertrag versprochen, wie in vielen anderen Bundesländern die Verfassungsbeschwerde für Bürger einzuführen. Damit sollen Grundrechte aus der Landesverfassung eingeklagt werden können. Das geht bislang auf Landesebene nicht. Bürger können sich nur letztinstanzlich an das Bundesverfassungsgericht wenden und sich auf Grundrechte des Grundgesetzes berufen.
Hans-Jürgen Papier begrüßt das Vorhaben der Bürgerklage grundsätzlich. Die Verfassungsbeschwerde in NRW sei „unverzichtbar“, um die Eigenstaatlichkeit der Bundesländer zu sichern. Der Schritt sei daher „überfällig“, insbesondere weil Nordrhein-Westfalen das größte Bundesland ist. Papier wurde vom Rechtsausschuss als Sachverständiger eingesetzt.
Auch Johannes Dietlein, Verwaltungsrechtler an der Universität Düsseldorf, empfiehlt als Sachverständiger die Aufnahme der Verfassungsbeschwerde in die NRW-Landesverfassung. „Es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung, die jenseits der tagespolitischen Mehrheiten angesiedelt sein sollte“, schreibt Dietlein in seiner Stellungnahme, die unserer Redaktion ebenfalls vorliegt.
„Der Verfassungsgerichtshof wandelt sich vom Staatsgericht zum Bürgergericht“
Hans-Jürgen Papier Früherer Verfassungsgerichtspräsident