Streit um Cannabis-Freimengen
Baden-Württemberg drängt auf einheitliche Grenzwerte in den Bundesländern.
EISENACH Cannabis-Besitz könnte bald schneller bestraft werden. Bei der Konferenz der Justizminister der Länder will Baden-Württembergs Ressortchef Guido Wolf (CDU) auf einheitliche Grenzwerte in den Bundesländern drängen. Dabei geht es um diejenigen Mengen Cannabis, die als Eigenbedarf gelten und bis zu denen die Staatsanwaltschaften Verfahren einstellen können. Diese Werte unterscheiden sich zwischen den Bundesländern stark und schwanken zwischen sechs und 15 Gramm. In den meisten Ländern liegt der Wert indes bei sechs Gramm, weshalb die Grenzen eher nach unten angepasst werden könnten.
„Wir müssen hier zu einer einheitlichen Obergrenze bei Cannabisprodukten kommen, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können“, sagte Wolf unserer Redaktion. „Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird“, sagte er. Die Freigrenze in Berlin ist die bundesweit höchste. Bis zu 15 Gramm Cannabis gelten in der Hauptstadt als „geringe Menge“im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. In Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Rheinland-Pfalz sind das zehn Gramm, in den meisten übrigen Bundesländern sechs Gramm. Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht strafbar, sondern gilt als selbstschädigend. Betäubungsmittel zu besitzen, ist nur in den „geringen Mengen“zulässig. Für „nicht geringe Mengen“sieht das Gesetz mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vor. Strafbar ist auch der Erwerb, Verkauf und Anbau von Betäubungsmitteln. Die Justizministerkonferenz findet am 6. und 7. Juni auf der Wartburg im thüringischen Eisenach statt. BadenWürttembergs Justiz- minister will dort „intensiv für eine Vereinheitlichung werben“. Wolf sagte: „Die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten.“Er hoffe, dass die Länder sich auf eine einheitliche Obergrenze einigen könnten. Das ist indes keinesfalls gewiss. Die Landesjustizminister beraten an den beiden Tagen über viele Themen, mit denen sie sich bundesweit profilieren möchten. Nordrhein-Westfalen etwa will das Verbot der Gesichtsverschleierung bei Gerichtsverhandlungen und eine Reform des Betreuungsrechts durchsetzen.
Die Bestrebungen aus BadenWürttemberg laufen Forderungen nach einer Legalisierung von Cannabis zuwider. Zuletzt hatte der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) für ein Ende des Verbots plädiert. BDK-Chef André Schulz sagte dazu der „Bild“-Zeitung: „Die Prohibition von Cannabis ist historisch betrachtet willkürlich erfolgt und bis heute weder intelligent noch zielführend.“Seit einem Jahr können Schmerzpatienten CannabisProdukte auf Rezept bekommen. Die Nachfrage danach ist hoch.