Riestern fürs Eigenheim
Das Eigenheim ist für viele ein Lebenstraum und eine beliebte Form der Altersvorsorge. Beim Ansparen des Kapitals und Abzahlen des Kredits soll der Wohn-Riester helfen.
Als „Motor der Riester-Rente“bezeichnet Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen den WohnRiester. Ursprünglich zur Tilgung eines Immobiliendarlehens gedacht, gibt es für reine Annuitätendarlehen mit Riester-Förderung aber kaum noch Angebote. „Den Banken ist offenbar der Aufwand zu hoch“, sagt Jörg Sahr von der Stiftung Warentest. Was das gängigere Modell ist: ein Bausparvertrag, in den die Fördergelder eingezahlt werden.
Maximal 2100 Euro Sparbetrag und später Tilgungsleistung werden pro Jahr gefördert. Die üblichen Riester-Zulagen gibt es für jeden, der zum berechtigten Personenkreis gehört. Das sind zum Beispiel alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Durch die Fördergelder kommt es zu einer schnelleren Zuteilung des Gesparten und am Ende zu einer schnelleren Tilgung der Schulden. Von 2018 an gibt es eine erhöhte RiesterGrundzulage von nun 175 Euro pro Person, pro Kind bleibt es je nach Geburtsjahrgang bei 185 oder 300 Euro.
Zu bedenken ist: Wie jedes Riestern unterliegt auch der Wohn-Riester der nachgelagerten Besteuerung. Auf einem Wohnförderkonto werden die geförderten Beträge dokumentiert und verzinst. Wird spätestens zum 68. Lebensjahr dieses Konto aufgelöst, hat der Häuslebauer das Geld für Kauf oder (bü) BetriebskostenVereinbart ein Vermieter mit seinem Mieter, statt der üblichen Betriebskostenvorauszahlungen eine monatliche Betriebskostenpauschale zu zahlen, so spart er sich die jährliche Abrechnung. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Höhe der Pauschale dabei sogar höher sein dürfe als die tatsächlichen Betriebskosten. Das gelte so lange, wie sie die Wuchergrenze nicht überschreitet. Wucher setze ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. (LG Berlin, 67 S 369/15) Bau schon genutzt. Versteuern muss er aber erst dann. Das kann er monatlich tun, bis er 85 Jahre alt ist, oder mit einer Einmalzahlung erledigen. Zahlt er alles sofort, gibt es 30 Prozent Rabatt.
Laut der Verbraucherzentrale Bremen kann das eine stolze Summe sein, die man parat haben muss. Finanzexperte Hartmut Schwarz stellt folgende Rechnung auf: „Nehmen wir mal ein Wohnförderkonto, da stehen etwa 60.000 Euro drauf. Dann müssen in diesem Jahr Modernisierung Mieter müssen sich in der Regel an vom Vermieter durchgeführten Modernisierungsmaßnahmenmit höheren Mietzahlungen beteiligen. Der Aufschlag dürfe aber nicht verlangt werden, wenn die Arbeiten noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Ein Mieter hatte geklagt, weil die Arbeiten „zu fünf bis acht Prozent“noch nicht erledigt waren. Das Gericht gab ihm Recht. Aus Sicht der Richter war es in Ordnung, die Miete zunächst in bisheriger Höhe weiterzuzahlen. (AmG Nördlingen, 2 C 799/14) 40.000 Euro zusätzlich versteuert werden. Wenn ich mal einen üblichen Steuersatz ansetze für normal durchschnittlich Verdienende, dann kommen da schon 6000 Euro raus.“
Das sei eine große Sorge der Verbraucherzentralen, betont Schwarz. Die Berater weisen deshalb darauf hin, angesichts der Geldspritze in der Finanzierungsphase die Belastung in der Rentenzeit nicht zu vergessen. „Denken Sie bitte dran, dass Sie, sobald das Darlehen getilgt ist, nicht aufhören, die monatliche Rate beiseite zu legen“, mahnt Schwarz. Nothaft betont dennoch: „Unter dem Strich verbleibt ein Plus. Die eingesparte Miete im Alter ist deutlich höher als die Steuerzahlung.“
Die geförderte Immobilie muss selbst genutzt werden. Zwar kann die Förderung auf ein anderes Haus oder eine andere Wohnung übertragen werden, aber ganz verabschieden kann man sich aus den Bedingungen der Wohn-RiesterVerträge nicht, sonst riskiert man eine Rückzahlung der Förderung.
„Die Mobilität ist ja heute eine ganz andere, als zu den Zeiten, als der Riester dieses Modell erfunden hat. Gerade die jungen Leute sagen sich: Ich bin mir nicht sicher, ob ich bis zum Lebensende in dieser Immobilie wohnen bleibe“, meint Schwarz. „Man ist nicht so immobil, wie man denkt“, hält Alexander Nothaft dagegen. Der Gesetzgeber habe verschiedene Möglichkeiten geschaffen.
Als Bausparvertrag könne sich Wohn-Riester unter dem Strich durchaus lohnen, meint auch Warentester Jörg Sahr. Zwar habe man in der Sparphase den Nachteil, dass das Guthaben nur gering verzinst wird und auch noch Gebühren anfallen. Doch falls die Hypothekenzinsen steigen, zahle sich der Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen aus. „Diejenigen, die sich für einen Teil ihrer späteren Finanzie-
WOHNEN & RECHT Falls die Hypothekenzinsen steigen, zahlt sich das zinsgünstige Bauspardarlehen aus
rung niedrige Zinsen auf Dauer sichern wollen und auch bereit sind, dafür einen niedrigen Ansparzins in Kauf zu nehmen, für die ist es ein vergleichsweise attraktives Produkt“, findet Jörg Sahr. Allerdings schrumpft das Angebot, heißt es in der Stiftungs-Zeitschrift „Finanztest“.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale nutzen noch zu wenige die Riester-Förderung fürs Eigenheim. Zu kompliziert finden sie laut Finanzexperte Schwarz die ganze Abwicklung und die Gedanken, die man sich um eine spätere Besteuerung machen muss. „Das wäre unsere Forderung an die Politik, dass sie dieses Modell nicht an den Förderbeträgen attraktiver, sondern die Abwicklung einfacher macht.“ Immobilien&Geld