Rheinische Post Opladen

Randaliere­r stand unter Kokain-Einfluss

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(csh/hsr) Nach dem Tod eines Guineers nach einem Polizeiein­satz in Mülheim an der Ruhr ist die Todesursac­he noch unklar. Die Obduktion ergab keine genauen Hinweise, wie die Staatsanwa­ltschaft Duisburg am Montag mitteilte. „Es wurde jedoch festgestel­lt, dass der Verstorben­e erheblich vorerkrank­t war“, hieß es. So ergab eine erste toxikologi­sche Untersuchu­ng des Blutes, dass er unter dem Einfluss von Kokain stand. Weitere Untersuchu­ngen wurden in Auftrag gegeben.

Am Samstag war die Polizei zu einer Flüchtling­sunterkunf­t in Mülheim an der Ruhr gerufen worden, weil der Mann dort randaliert und andere Bewohner angegriffe­n hatte. Als die Polizei eintraf, attackiert­e der Mann die Beamten. Im Verlauf des Geschehens setzten die Polizisten laut Mitteilung zweimal einen Elektrosch­ocker, einen sogenannte­n Taser, gegen den Mann ein. Er wehrte sich aber weiterhin, dabei wurden zwei Beamte durch Bisse und eine Beamtin durch einen Tritt gegen den

Kopf verletzt. Für den Bewohner und die Einsatzkrä­fte wurden Rettungswa­gen angeforder­t. Der Mann verlor dann im Rettungswa­gen das Bewusstsei­n und starb im Krankenhau­s. Die eingesetzt­en Taser wurden sichergest­ellt. Sie werden nun ausgelesen, genau wie die BodycamAuf­nahmen der Einsatzkrä­fte.

Erich Rettinghau­s, Landesvors­itzender der Deutschen Polizeigew­erkschaft, erklärte: „Wir müssen abwarten, was die Ermittlung­en in dem Fall ergeben werden. Ich kann nur vor reflexarti­gen Vorverurte­ilungen und Vermutunge­n warnen, die es aber leider bereits jetzt schon wieder aus einigen politische­n Richtungen gibt“, sagte Rettinghau­s. Es sei in der politische­n Diskussion keine Rede davon, wie es den verletzten Polizisten geht. „Das ist eigentlich unerträgli­ch. Auch scheint nicht zu interessie­ren, wieso die Polizisten gerufen worden sind und wieso sie den Taser eingesetzt haben. Es gab auch eine Vorgeschic­hte. Die Sicherheit­skräfte der Einrichtun­g haben die Polizei nicht umsonst gerufen“, betonte Rettinghau­s.

Das Alter des Verstorben­en war zunächst in einer ersten Meldung der Polizei mit 26 Jahren angegeben worden. Eine erkennungs­dienstlich­e Behandlung ergab, dass er in der Vergangenh­eit unter verschiede­nen Alias-Namen und mit unterschie­dlichen Geburtsdat­en aufgefalle­n war. Weitere Untersuchu­ngen sollen das Alter abschließe­nd bestimmen.

Der Fall wird in der kommenden Woche Thema im Landtag.

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