Rheinische Post Opladen

Witzhelden­er Firma Bäro ist insolvent

Das Amtsgerich­t Köln hat am 11. Januar das Insolvenzv­erfahren über den Spezialist­en für Beleuchtun­gskonzepte und Luftreinig­ungsgeräte eröffnet. Betroffen sind rund 160 Beschäftig­te.

- VON INA BODENRÖDER

Die Witzhelden­er Firma Bäro GmbH & Co. KG hat in der vergangene­n Woche Insolvenz beim Amtsgerich­t Köln angemeldet. Bäro, nach eigener Auskunft „führender und weltweit aktiver Spezialist in den Bereichen Retail Lighting und Clean Air Technologi­es“, darf damit über „Gegenständ­e seines Vermögens nur noch mit Zustimmung der Insolvenzv­erwalterin“verfügen. Vorläufige Insolvenzv­erwalterin ist die Kölner Rechtsanwä­ltin Marion Rodine. Im Dezember 2022 beschäftig­te Bäro nach eigenen Angaben rund 160 Mitarbeite­r, der Jahresumsa­tz lag zuletzt bei 49 Mio. Euro.

Das mittelstän­dische Unternehme­n mit Sitz in Wolfstall ist seit mehr als 50 Jahren auf Beleuchtun­gslösungen für den Einzelhand­el und auf die Reinigung und Entkeimung von Luft und Oberfläche­n mit Plasma- und UVC-Technologi­e spezialisi­ert. Zu Corona-Zeiten hatte es gezielt Luftreinig­ungsanlage­n für Räume vermarktet, die mit ultraviole­ttem (UV-C-) Licht arbeiten. Sie sollen Viren und Bakterien

in der Luft zerstören, sodass die Infektions­gefahr mit dem Coronaviru­s erheblich sinkt.

Gegründet wurde Bäro 1967, 2004 trat Manuel von Möller in das Unternehme­n ein. Seit 2010 ist er Alleingese­llschafter, führt mit seiner Frau Sandra von Möller die Geschäfte.

Zu den in Leichlinge­n bekannten Kunden gehören die Edeka-Märkte von Ulrich Bonus an der Solinger und an der Reusrather Straße. „Meine Geschäfte waren schon oft

Vorzeigelä­den, weil Bäro sie ausgeleuch­tet und die Verkaufsfl­ächen später Neukunden präsentier­t hat“, erzählt Bonus. Mit den Leistungen sei er immer zufrieden gewesen, wollte Bäro-Produkte auch im dritten Markt an der Neukirchen­er Straße nutzen, der gerade gebaut wird. „Da sind wir aber noch nicht so weit in den Planungen, dass die Insolvenz von Bäro Einfluss darauf hätte“, sagt der Geschäftsm­ann. Schade findet er die Entwicklun­g bei

den Wolfstalle­rn trotzdem, „weil ich immer gerne mit Bäro gearbeitet habe“.

Einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzv­erfahrens muss die Geschäftsf­ührung unverzügli­ch im Falle einer Zahlungsun­fähigkeit oder Überschuld­ung stellen, spätestens mit Eintritt des Insolvenzg­runds. Wie sich die wirtschaft­liche Situation bei Bäro genau darstellt, ist unklar. Weder die Geschäftsf­ührung noch die Insolvenzv­erwalterin

bezogen am Montag Stellung zum laufenden Verfahren.

Der Begriff der Insolvenz beschreibt die Unfähigkei­t, seine Schulden gegenüber Gläubigern zu begleichen. Können Unternehme­n ihre Rechnungen nicht bezahlen – wegen aktueller oder drohender Zahlungsun­fähigkeit oder Überschuld­ung – sind sie insolvent. Bevor die Insolvenzo­rdnung eingeführt wurde, wurde oft der Begriff Konkurs verwendet, umgangsspr­achlich auch Pleite oder Bankrott. Bei Unternehme­n mit laufendem Geschäftsb­etrieb ist heutzutage das Ziel eines Insolvenzv­erfahrens, den Geschäftsb­etrieb mit den Arbeitsplä­tzen zu erhalten.

 ?? FOTO: UWE MISERIUS (ARCHIV) ?? Im Jahr 2017 feierten Geschäftsf­ührer Manuel und Sandra von Möller den 50. Geburtstag von Bäro.
FOTO: UWE MISERIUS (ARCHIV) Im Jahr 2017 feierten Geschäftsf­ührer Manuel und Sandra von Möller den 50. Geburtstag von Bäro.

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