Witzheldener Firma Bäro ist insolvent
Das Amtsgericht Köln hat am 11. Januar das Insolvenzverfahren über den Spezialisten für Beleuchtungskonzepte und Luftreinigungsgeräte eröffnet. Betroffen sind rund 160 Beschäftigte.
Die Witzheldener Firma Bäro GmbH & Co. KG hat in der vergangenen Woche Insolvenz beim Amtsgericht Köln angemeldet. Bäro, nach eigener Auskunft „führender und weltweit aktiver Spezialist in den Bereichen Retail Lighting und Clean Air Technologies“, darf damit über „Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin“verfügen. Vorläufige Insolvenzverwalterin ist die Kölner Rechtsanwältin Marion Rodine. Im Dezember 2022 beschäftigte Bäro nach eigenen Angaben rund 160 Mitarbeiter, der Jahresumsatz lag zuletzt bei 49 Mio. Euro.
Das mittelständische Unternehmen mit Sitz in Wolfstall ist seit mehr als 50 Jahren auf Beleuchtungslösungen für den Einzelhandel und auf die Reinigung und Entkeimung von Luft und Oberflächen mit Plasma- und UVC-Technologie spezialisiert. Zu Corona-Zeiten hatte es gezielt Luftreinigungsanlagen für Räume vermarktet, die mit ultraviolettem (UV-C-) Licht arbeiten. Sie sollen Viren und Bakterien
in der Luft zerstören, sodass die Infektionsgefahr mit dem Coronavirus erheblich sinkt.
Gegründet wurde Bäro 1967, 2004 trat Manuel von Möller in das Unternehmen ein. Seit 2010 ist er Alleingesellschafter, führt mit seiner Frau Sandra von Möller die Geschäfte.
Zu den in Leichlingen bekannten Kunden gehören die Edeka-Märkte von Ulrich Bonus an der Solinger und an der Reusrather Straße. „Meine Geschäfte waren schon oft
Vorzeigeläden, weil Bäro sie ausgeleuchtet und die Verkaufsflächen später Neukunden präsentiert hat“, erzählt Bonus. Mit den Leistungen sei er immer zufrieden gewesen, wollte Bäro-Produkte auch im dritten Markt an der Neukirchener Straße nutzen, der gerade gebaut wird. „Da sind wir aber noch nicht so weit in den Planungen, dass die Insolvenz von Bäro Einfluss darauf hätte“, sagt der Geschäftsmann. Schade findet er die Entwicklung bei
den Wolfstallern trotzdem, „weil ich immer gerne mit Bäro gearbeitet habe“.
Einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss die Geschäftsführung unverzüglich im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung stellen, spätestens mit Eintritt des Insolvenzgrunds. Wie sich die wirtschaftliche Situation bei Bäro genau darstellt, ist unklar. Weder die Geschäftsführung noch die Insolvenzverwalterin
bezogen am Montag Stellung zum laufenden Verfahren.
Der Begriff der Insolvenz beschreibt die Unfähigkeit, seine Schulden gegenüber Gläubigern zu begleichen. Können Unternehmen ihre Rechnungen nicht bezahlen – wegen aktueller oder drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – sind sie insolvent. Bevor die Insolvenzordnung eingeführt wurde, wurde oft der Begriff Konkurs verwendet, umgangssprachlich auch Pleite oder Bankrott. Bei Unternehmen mit laufendem Geschäftsbetrieb ist heutzutage das Ziel eines Insolvenzverfahrens, den Geschäftsbetrieb mit den Arbeitsplätzen zu erhalten.