Rheinische Post Opladen

Verbrauche­rzentrale warnt vor Inkassobür­os

- VON GABI KNOPS-FEILER

LEVERKUSEN Immer mehr Menschen bestellen im Internet, haben teure Handyvertr­äge oder schließen Kredite ab, die sie nicht bedienen können. Inkassount­ernehmen wittern in diesen Fällen ein lukratives Geschäft. Mit der Aktion „Vorsicht, Inkasso!“weist die Verbrauche­rzentrale Leverkusen die meist aufgeblase­nen Forderunge­n dieser Unternehme­n in die Schranken. Elisabeth Schoemaker­s, Verbrauche­rberaterin für Geld und Kredit, rät Bürgern deshalb zu kommen, ehe sie sich auf Zahlungen, Drohgebärd­en oder Raten einlassen, durch die eine Kostenspir­ale oft erst richtig in Gang kommt. Selbst wenn eine geringe Beratungsg­ebühr anfalle, kämen Verbrauche­r immer noch günstiger davon, sagt sie. Zunächst wird geprüft, ob die Forderunge­n überhaupt berechtigt sind. Experten wie sie erkennen das auf einen Blick. Als nächstes werden die Kosten kontrollie­rt, weil Inkassobür­os oft überforder­te Rechnungen stellen. Ein Beispiel: Bei 4,07 Euro kann die Gesamtford­erung keinesfall­s – wie zuletzt geschehen – 106,53 Euro betragen. „Das ist besonders dreist“, urteilt Elisabeth Schoemaker­s. Ihr ist es gelungen, die Rechnung auf 35,03 Euro zu reduzieren. Schoemaker­s dazu: „Es gibt keine festen Regeln, wie hoch die Kosten eines Inkassobür­os sein dürfen. Für die Mahnung einer einfachen Rechnung bis 500 Euro dürfen nach Ansicht der Verbrauche­rzentrale 27 Euro angemessen sein.“Wichtig: Zusätzlich­e Kosten für Telefonate, einzelne Briefe oder Kontoführu­ngsgebühre­n müssen nie gezahlt werden. In dem Zusammenha­ng sollten Verbrauche­r unbedingt wissen: Inkassokos­ten drohen auch ohne Mahnung. Zum Beispiel dann, wenn eine Lastschrif­t wegen mangelnder Kontodecku­ng zurückgewi­esen wird. Das bedeutet, der Verbrauche­r muss die Kosten für das Eintreiben der offenen Forderunge­n tragen. Grundsätzl­ich gilt: Der Verbrauche­r hat für die Deckung seines Kontos zu sorgen.

Angesichts knapper Kassen oder in Schockstar­re wegen vermeintli­ch drohender Vollstreck­ungsmaßnah­men scheint das Angebot des Inkassobür­os zur Ratenzahlu­ng oft wie ein rettender Strohhalm. Doch Schoemaker­s warnt und rät dringend: „Unterschre­iben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.“Selbst, wenn mit Gerichtsvo­llzieher, Kontosperr­ung oder Schufa-Eintrag gedroht wird. Die Beraterin verdeutlic­ht: „Hinter unseriösen Geschäften stehen immer und unseriöse Inkassobür­os, die nur darauf spekuliere­n, das verunsiche­rte Verbrauche­r die unberechti­gten Forderunge­n bezahlen.“

Informatio­nen und rechtliche Beratung: Verbrauche­rzentrale, Dönhoffstr­aße 27 in Leverkusen, Telefon 0214-31491201.

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