Regierung will Kinderrechte im Grundgesetz verankern
BERLIN (jd/qua) Die große Koalition strebt eine Grundgesetzänderung zugunsten von Kindern an. „Wir werden die Kinderrechte in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz verankern. Das haben wir in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt“, sagte Justizministerin Katarina Barley unserer Redaktion. Die SPD-Politikerin betonte, sie habe den Prozess für die Gesetzesänderung gestartet. „Bis Ende 2019 werden wir gemeinsam mit Experten von Bund und Ländern beraten, wie eine solche Änderung unseres Grundgesetzes aussehen wird.“
Die Frage, ob Kinderrechte eigens in der Verfassung verankert werden sollten, wird seit Jahren debattiert. Wenn Kinderrechte eigens im Grundgesetz erwähnt sind, führt das beispielsweise dazu, dass neue Gesetze darauf geprüft werden, dass sie diese auch berücksichtigen. Kritiker einer solchen Grundgesetzänderung verweisen darauf, dass sie die Elternrechte gegenüber dem Staat schwächen könnte.
„Wir wollen Kinder darin bestärken, ihre Rechte gegenüber dem Staat besser wahrnehmen zu können“, betonte Barley. Ihr gehe es darum, die Rechte der jüngsten Bürger besser sichtbar zu machen. „Wenn sie ausdrücklichen Verfassungsrang erhalten, werden Kinder auch im alltäglichen staatlichen Handeln besser zur Geltung kommen. Das ist mein Ziel.“
Für eine Grundgesetzänderung bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Da sich auch Grüne und Linke schon mehrfach für Kinderrechte in der Verfassung eingesetzt haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass die notwendigen Mehrheiten zusammenkommen.