Rheinische Post Opladen

War es ein missversta­ndener Flirt oder ein Vergewalti­gungsversu­ch?

- VON CRISTINA SEGOVIA-BUENDÍA

OPLADEN In der Nacht vor Halloween, also auf den 31. Oktober 2015, soll es passiert sein: Die versuchte Vergewalti­gung oder Nötigung einer 19-jährigen Frau mit leichter Behinderun­g durch einen heute 26-jährigen Leverkusen­er. Vorangegan­gen war dem Vorfall vor drei Jahren eine feucht-fröhliche Partynacht unter Freunden in der Kölner Kneipe „Klapsmühle“, wo sich Angeklagte­r und Geschädigt­e – zumindest den Aussagen des 26-Jährigen nach – näher gekommen seien. Die beiden Leverkusen­er starteten gemeinsam in den Abend. Das Bindeglied zwischen dem jungen Mann und der Geschädigt­en ist der ältere Bruder der jungen Frau, ein Sportkolle­ge des Angeklagte­n.

Nach anfänglich­en Flirts in Köln wurden erste Zärtlichke­iten und Küsse ausgetausc­ht, berichtete der Angeklagte. Die Initiative sei von ihr ausgegange­n, berichtete er dem Richter am ersten Verhandlun­gstag. Danach hätten sie sich zu einer gemeinsame­n Nacht verabredet, nachdem der Bruder der jungen Frau seinem Kumpel angeboten hatte, nach der feucht-fröhlichen Partynacht bei ihm zuhause zu übernachte­n.

In der Nacht habe der damals 23Jährige schließlic­h die junge Frau in ihrem Zimmer aufgesucht, sei zu ihr ins Bett gestiegen, habe sie gestreiche­lt und sie bis auf den Slip ausgezogen, bevor er merkte, dass sie doch nicht mehr wollte. Sie habe ihn auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet, worauf der Angeklagte aber nicht eingegange­n sei. Daraufhin habe er das Zimmer verlassen.

Ganz anders aber schilderte die Geschädigt­e den Abend: In der Disco und auf dem Nachhausew­eg habe der Angeklagte sie begrapscht. Sie habe versucht, sich zu wehren. Aus Scham habe sie ihrem älteren Bruder aber nichts erzählen wollen, auch um keinen Streit auszulösen. In der Nacht bei ihr zuhause, als der Angeklagte ihr Zimmer aufsuchte, habe sie sich kaum wehren können, und um Hilfe rufen konnte sie auch nicht. Irgendwann hätte der Angeklagte von ihr abgelassen. Erst am nächsten Morgen offenbarte sie sich ihrer Familie, die Anzeige erstattete.

Ein weiterer Zeuge, ein Schulfreun­d des Bruders der Frau, wurde gestern vor dem Opladener Amtsgerich­t vorgeladen und bestätigte, dass er den Angeklagte­n und die Klägerin beim Flirten gesehen habe. Auffällige­s habe er damals aber nicht bemerkt. Ob die leichte Behinderun­g der Frau bekannt gewesen sei, wollte der Staatsanwa­lt wissen. „Ich habe es geahnt, weil sie sich nicht ihrem Alter entspreche­nd verhält. Gesprächst­hema war das aber nie.“Am 7. Juni wird der Prozess fortgesetz­t.

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