War es ein missverstandener Flirt oder ein Vergewaltigungsversuch?
OPLADEN In der Nacht vor Halloween, also auf den 31. Oktober 2015, soll es passiert sein: Die versuchte Vergewaltigung oder Nötigung einer 19-jährigen Frau mit leichter Behinderung durch einen heute 26-jährigen Leverkusener. Vorangegangen war dem Vorfall vor drei Jahren eine feucht-fröhliche Partynacht unter Freunden in der Kölner Kneipe „Klapsmühle“, wo sich Angeklagter und Geschädigte – zumindest den Aussagen des 26-Jährigen nach – näher gekommen seien. Die beiden Leverkusener starteten gemeinsam in den Abend. Das Bindeglied zwischen dem jungen Mann und der Geschädigten ist der ältere Bruder der jungen Frau, ein Sportkollege des Angeklagten.
Nach anfänglichen Flirts in Köln wurden erste Zärtlichkeiten und Küsse ausgetauscht, berichtete der Angeklagte. Die Initiative sei von ihr ausgegangen, berichtete er dem Richter am ersten Verhandlungstag. Danach hätten sie sich zu einer gemeinsamen Nacht verabredet, nachdem der Bruder der jungen Frau seinem Kumpel angeboten hatte, nach der feucht-fröhlichen Partynacht bei ihm zuhause zu übernachten.
In der Nacht habe der damals 23Jährige schließlich die junge Frau in ihrem Zimmer aufgesucht, sei zu ihr ins Bett gestiegen, habe sie gestreichelt und sie bis auf den Slip ausgezogen, bevor er merkte, dass sie doch nicht mehr wollte. Sie habe ihn auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet, worauf der Angeklagte aber nicht eingegangen sei. Daraufhin habe er das Zimmer verlassen.
Ganz anders aber schilderte die Geschädigte den Abend: In der Disco und auf dem Nachhauseweg habe der Angeklagte sie begrapscht. Sie habe versucht, sich zu wehren. Aus Scham habe sie ihrem älteren Bruder aber nichts erzählen wollen, auch um keinen Streit auszulösen. In der Nacht bei ihr zuhause, als der Angeklagte ihr Zimmer aufsuchte, habe sie sich kaum wehren können, und um Hilfe rufen konnte sie auch nicht. Irgendwann hätte der Angeklagte von ihr abgelassen. Erst am nächsten Morgen offenbarte sie sich ihrer Familie, die Anzeige erstattete.
Ein weiterer Zeuge, ein Schulfreund des Bruders der Frau, wurde gestern vor dem Opladener Amtsgericht vorgeladen und bestätigte, dass er den Angeklagten und die Klägerin beim Flirten gesehen habe. Auffälliges habe er damals aber nicht bemerkt. Ob die leichte Behinderung der Frau bekannt gewesen sei, wollte der Staatsanwalt wissen. „Ich habe es geahnt, weil sie sich nicht ihrem Alter entsprechend verhält. Gesprächsthema war das aber nie.“Am 7. Juni wird der Prozess fortgesetzt.