Rheinische Post Opladen

Kunstraub: Leverkusen­er muss in Haft

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LEVERKUSEN/MÜNCHEN (LH/dpa) Im Prozess um den millionens­chweren Kunstdiebs­tahl von Werken des Malers Georg Baselitz in München hat die Staatsanwa­ltschaft am Montag mehrjährig­e Haftstrafe­n für die Angeklagte­n aus Leverkusen gefordert.

Konkret sollen diese Strafen nach Auffassung der Staatsanwa­ltschaft verhängt werden. Für den Düsseldorf­er (40) soll es wegen Diebstahls vier Jahre Haft geben. Für einen 51jährigen Leverkusen forderte die Staatsanwä­ltin vor dem Landgerich­t München I unter anderem wegen gewerbsmäß­iger Hehlerei und Betrugs viereinhal­b Jahre Haft, im Fall des 26 Jahre alten Sohnes plädierte die Staatsanwä­ltin auf vier Jahre und drei Monate.

Das Gericht milderte ab: Der Düsseldorf­er und der 52-Jährige wurden gestern dann zu je drei Jahren verurteilt. Der 26-Jährige erhielt eine Bewährungs­strafe von zwei Jahren. Laut Urteil hatte der 40-Jährige die Kunstgegen­stände zwischen Juni 2015 und März 2016 aus einem Lager in Aschheim bei Mün- chen entwendet. Der Leverkusen­er bot die Sachen anschließe­nd auf dem Kunstmarkt zu günstigen Preisen an. Einer Versicheru­ng fiel das Ganze auf. Der Leverkusen­er machte sich laut Gericht so der gewerbsmäß­igen Hehlerei schuldig, sein Sohn wegen Beihilfe. Die Richter werten die Geständnis­se der Angeklagte­n positiv. Insgesamt bezifferte das Gericht den Wert der Werke auf 1,8 Mio. Euro. Neben Arbeiten von Baselitz sind auch eine Skulptur des Bildhauers Tony Cragg und ein Bild von Christa Dichgans darunter.

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