Rheinische Post Opladen

Pyro-Attacke: Kölner Urteil könnte auch Bayer 04 betreffen

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LEVERKUSEN (dora) Ein Stadionbes­ucher, der bei einem Heimspiel des 1. FC Köln gegen den SC Paderborn Böller gezündet hatte, muss an den Verein 20.340 Euro nebst Zinsen bezahlen. Das entspricht seinem Anteil an der Verbandsst­rafe, die der Deutsche Fußball-Bund (DFB) dem Verein auferlegt hat, wie der 7. Zivilsenat des Oberlandes­gerichts Köln heute entschied. Der Bundesgeri­chtshof im September 2016 geurteilt, dass der Bundesliga­verein eine Verbandsst­rafe des DFB von einem böllerwerf­enden Fan ersetzt verlangen kann – und den Rechtsstre­it zur Bestimmung der konkreten Schadenshö­he an das Oberlandes­gericht Köln zurückverw­iesen. Das hat nun entschiede­n, welcher Anteil der Verbandsst­rafe auf das Verhalten des Beklagten zurückzufü­hren war.

Ob auch Bayer 04 dieses Option wahrnimmt, nachdem es beim Heimspiel gegen Borussia Mönchengla­dbach Ende Januar zu Böllerzünd­ungen kam, bleibt auch nach dem Urteil unklar. Zwar hatte der Verein angekündig­t, ermittelte Täter gegebenenf­alls in Regress zu nehmen, „aber wir haben bisher weder die konkrete Strafe des DFB erhalten, noch die Täter genau ermittelt“, sagt Meinolf Sprink, Direktor für Fans und Soziales bei Bayer 04. Bei den Eskalation­en rund um das Derby gegen Mönchengla­dbach waren ein Kameramann und eine Ordnerin durch Böller verletzt worden.

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ARCHIV: SCHERER Böller und Pyrotechni­k im Stadion können sehr teuer werden.

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