Schüsse auf Bruder: Quettinger muss in die Psychiatrie
LEVERKUSEN (sg-) Das Urteil ist bereits rechtskräftig, der Beschuldigte aus Quettingen sagte direkt nach der Urteilsverkündung am Landgericht in Köln, dass er keine Revision anstrebe. Der Spruch der 21. Großen Strafkammer war nach sechs Prozesstagen auch so zu erwarten gewesen: Der junge Mann wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Damit wurde ein Vorfall aus dem Juni vergangenen Jahres juristisch abgeschlossen, bei dem ein damals 22-Jähriger in Quettingen am Tag des Leverkusener Halbmarathons fünfmal auf seinen neun Jahre älteren Bruder geschossen und ihn so schwer verletzt hat (wir berichteten). Kurz zuvor hatten noch die Läufer des Wettbewerbs den späteren Tatort passiert.
Aufgrund der Vorgeschichte, der – wegen der Verweigerung des Beschuldigten – nicht erfolgreichen ärztlichen Behandlungen und der Einschätzungen weiterer Gutachter konnte das Gericht keinen offenen Vollzug beziehungsweise Behandlung anordnen.
Das Tatgeschehen selbst war nicht zuletzt durch die Einlassung des jungen Mannes schnell geklärt. Wäre keine Schuldunfähigkeit attestiert worden, hätten die Richter eine angemessene Freiheitsstrafe für versuchten Totschlag in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und unerlaubten Besitzes einer Handfeuerwaffe finden müssen.
Eine schnelle Rückführung in Freiheit kann der inzwischen 23Jährige nicht erwarten, da vor allem das Gutachten der forensischen Psychologin schnelle Fortschritte weitgehend ausschloss. Die psychische Erkrankung sei zu weit fortgeschritten, der Druck, weiterhin Drogen zu konsumieren, sei zu groß. Mit dem Verzicht auf Rechtsmittel hat der nun verurteilte Quettinger sich selbst den schnellstmöglichen Weg für die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus eröffnet.