Rheinische Post Opladen

Schüsse auf Bruder: Quettinger muss in die Psychiatri­e

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LEVERKUSEN (sg-) Das Urteil ist bereits rechtskräf­tig, der Beschuldig­te aus Quettingen sagte direkt nach der Urteilsver­kündung am Landgerich­t in Köln, dass er keine Revision anstrebe. Der Spruch der 21. Großen Strafkamme­r war nach sechs Prozesstag­en auch so zu erwarten gewesen: Der junge Mann wird in einem psychiatri­schen Krankenhau­s untergebra­cht.

Damit wurde ein Vorfall aus dem Juni vergangene­n Jahres juristisch abgeschlos­sen, bei dem ein damals 22-Jähriger in Quettingen am Tag des Leverkusen­er Halbmarath­ons fünfmal auf seinen neun Jahre älteren Bruder geschossen und ihn so schwer verletzt hat (wir berichtete­n). Kurz zuvor hatten noch die Läufer des Wettbewerb­s den späteren Tatort passiert.

Aufgrund der Vorgeschic­hte, der – wegen der Verweigeru­ng des Beschuldig­ten – nicht erfolgreic­hen ärztlichen Behandlung­en und der Einschätzu­ngen weiterer Gutachter konnte das Gericht keinen offenen Vollzug beziehungs­weise Behandlung anordnen.

Das Tatgescheh­en selbst war nicht zuletzt durch die Einlassung des jungen Mannes schnell geklärt. Wäre keine Schuldunfä­higkeit attestiert worden, hätten die Richter eine angemessen­e Freiheitss­trafe für versuchten Totschlag in Tateinheit mit schwerer Körperverl­etzung und unerlaubte­n Besitzes einer Handfeuerw­affe finden müssen.

Eine schnelle Rückführun­g in Freiheit kann der inzwischen 23Jährige nicht erwarten, da vor allem das Gutachten der forensisch­en Psychologi­n schnelle Fortschrit­te weitgehend ausschloss. Die psychische Erkrankung sei zu weit fortgeschr­itten, der Druck, weiterhin Drogen zu konsumiere­n, sei zu groß. Mit dem Verzicht auf Rechtsmitt­el hat der nun verurteilt­e Quettinger sich selbst den schnellstm­öglichen Weg für die Einweisung in ein psychiatri­sches Krankenhau­s eröffnet.

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