Berufsverband kritisiert den Umgang mit der Kindertagespflege
LEVERKUSEN Die Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen beschuldigt die Stadt Leverkusen, bei der U3-Betreuung in mehreren Punkten gegen geltendes Recht zu verstoßen. In einem Brief an die Medien sind acht Kritikpunkte aufgelistet. Unter anderem wird die Abrechnung der Tagespflege nach Zeiteinheiten wie sie Leverkusen praktiziert als gesetzeswidrig bezeichnet. „Richtig wäre die Bezahlung nach Stunden“, heißt es. Tatsächlich werden Fünf-StundenTakte abgerechnet.
Das sei im Gesetz so eindeutig nicht festgelegt, widerspricht Fachbereichsleiterin Angela Hillen. Im Vergleich zu vielen anderen Städten berechne man hier in kleinen Ein- heiten. Auch die anderen Vorwürfe sind für sie nicht haltbar. Etwa die als Ungleichbehandlung kritisierte Deckelung der Betreuungszeit für nicht berufstätige Eltern auf 25 Stunden. Denn dabei gelte in der Tagespflege das Gleiche wie für Kitas. Begründung: Der geringste Betreuungsumfang von 25 Stunden sei ausreichend für Förderung und Bildung von Kleinkindern.
„Zweijährige bekommen unbefristete Verträge. Mit diesem Argument werben Kitas die Zweijährigen Kinder aus der Betreuung der Kindertagespflege ab“, behauptet die Berufsvereinigung. Auch in diesem Punkt hält Hillen dagegen. Unbefristete Verträge gebe es für Zweijährige, weil der Wechsel nach nur einem Jahr nicht zumutbar sei. Bei Einjährigen gibt es Zeitverträge, weil nicht alle Kitas die Kapazität haben, die Kinder bis zum Schulalter zu halten. Abwerben würden die Kitas keineswegs, sondern die Stadt entspreche dem Elternwillen. Die Mehrheit der Eltern ziehe die Betreuung in einer Kindertagesstätte der Tagespflege vor.
Mit dem Beschwerdebrief der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen habe sich schon der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden befasst und anschließend abgewiesen, sagt Dezernent Marc Adomat. Obwohl es bereits eine Stellungnahme dazu gab, habe er den Vertretern des Verbandes ein Gespräch am nächsten Montag vereinbart, in dem nochmals alle Punkte aus städtischer Sicht beantwortet werden. Berechtigt seien die Vorwürfe jedenfalls nicht.