Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
In „Brauchtumszonen“gilt 2G plus
Kommunen müssen die Bereiche für den Straßenkarneval selbstständig ausweisen und kontrollieren.
DÜSSELDORF Die Städte sind dafür zuständig, einen coronakonformen Rahmen für den Straßenkarneval zu schaffen. Sie sollen sogenannte gesicherte Brauchtumszonen festlegen und dort die Einhaltung der Coronaschutzregeln stichprobenhaft kontrollieren. Das erklärte NRWGesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag. Am Tag zuvor hatte er sich mit den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern der Städte Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen darauf verständigt, in räumlich begrenzten Bereichen von Weiberfastnacht bis Karnevalsdienstag karnevalistisches Treiben unter Auflagen zu ermöglichen. Wie die Karnevalshochburgen Köln und Düsseldorf die Regeln konkret umsetzen werden, wollen sie am Mittwoch bekannt geben. Die veränderte Corona-Schutzverordnung gilt ab Mittwoch und bis 9. März, soll aber je nach Infektionsgeschehen angepasst werden.
Laumann erklärte, mit den neuen Maßnahmen schon früh Planungssicherheit für die Karnevalshochburgen zu schaffen. „Das Signal ist definitiv nicht, dass Karnevalsfeiern jetzt eine gute Idee sind. Es ist aber rechtlich nicht mehr vertretbar, sie komplett zu verbieten“, sagte der Minister. Zu den Auflagen zählt etwa, dass in den Bereichen Umzüge oder Bühnenveranstaltungen verboten sind, um weitere Anziehungspunkte zu vermeiden. Beim Verzehr von Speisen und Getränken
gilt die 2G-plus-Regel: Zugang erhalten auch geimpfte Besucher nur mit negativem Testnachweis oder Booster. Wie das gewährleistet und kontrolliert wird, entscheiden die Kommunen.
Für Feiern in Innenräumen gilt ebenfalls 2G plus, jedoch müssen dort auch Geboosterte einen Schnelltest vorlegen. „Im Innenbereich ist das Feiern wegen der Aerosole noch riskanter“, sagte Laumann. Gleiches gilt für den Besuch gastronomischer Einrichtungen in den Brauchtumszonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt.
Laumann betonte aber, dass die Kommunen mit ihren Maßnahmen in den Brauchtumszonen auch über die Anordnungen des Landes hinausgehen können. Zudem könnten sie einzelne Maßnahmen auch über die Zonen hinaus ausweiten. So sei es möglich, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen zu erlassen. Dazu bedürfe es keiner ausdrücklichen Zustimmung des Gesundheitsministeriums mehr. Bei Verstößen gegen die Regeln drohe ein nicht unerhebliches Bußgeld. Laumann appellierte, sich an die Maßnahmen zu halten: „Der beste Schutz wird aber sein, dieses Jahr noch einmal auf größere Feiern oder Menschenmassen zu verzichten.“