Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich
Prozess zu schwerem Unfall unerwartet eingestellt
Der angeklagte Autofahrer zahlt an die Angehörigen des Motorradfahrers. Dieser liegt seit dem Zusammenstoß im Koma.
KORSCHENBROICH Das Amtsgericht Neuss hat das Verfahren um einen schweren Verkehrsunfall auf der L361 zwischen Grevenbroich-Kapellen und Korschenbroich-Glehn überraschend eingestellt.
Eigentlich sollte sich am 16. Februar ein 60 Jahre alter Autofahrer aus Rommerskirchen wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der Opel-Fahrer hatte Ende April 2020 einen Motorradfahrer beim Linksabbiegen erfasst, das Unfallopfer liegt seitdem im Koma. Der Prozess wurde jetzt unerwartet gegen Zahlung einer hohen Geldauflage an die Angehörigen des Motorradfahrers eingestellt.
Der Unfall hatte sich in den Abendstunden des 26. April 2020 ereignet. Der Fahrer des Opel Mokka war mit seinem Wagen von Kapellen in Richtung Korschenbroich unterwegs gewesen. Auf Höhe „Nikolauskloster“
wollte er links abbiegen, dabei hatte er den entgegenkommenden Motorradfahrer übersehen. „Es war wohl ein Augenblicksversagen“, sagte am Montag ein Justizsprecher, „der Unfall hatte überaus tragische Folgen. Der Angeklagte leidet sehr unter den schlimmen Verletzungen des Motorradfahrers.“Der heute 31-Jährige liegt seit dem Zusammenstoß im Koma. „Ob er jemals wieder erwacht, weiß niemand“, so die Justiz. Der Motorradfahrer
soll laut Gutachten eines Verkehrssachverständigen zum Unfallzeitpunkt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein – mutmaßlich mit 100 bis 120 Stundenkilometern bei erlaubten 70 Stundenkilometern. Somit dürfte er laut Ermittlungen auch einen Teil zu den verheerenden Folgen beigetragen haben. Die L361 war am Abend des Unfalls stundenlang gesperrt gewesen. Der Motorradfahrer war mit einem Rettungshubschrauber
in eine Spezialklinik gebracht worden. Auch der angeklagte Autofahrer und seine Beifahrerin wurden dabei verletzt.
Der Angeklagte soll nun 10.000 Euro an die Angehörigen des Motorradfahrers zahlen. Das Geld soll für Pflegemaßnahmen eingesetzt werden. Zu einer öffentlichen Hauptverhandlung am Neusser Amtsgericht kommt es nun nicht mehr. Der Prozesstermin am 16. Februar wurde entsprechend aufgehoben.