Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Prozess zu schwerem Unfall unerwartet eingestell­t

Der angeklagte Autofahrer zahlt an die Angehörige­n des Motorradfa­hrers. Dieser liegt seit dem Zusammenst­oß im Koma.

- VON MARC PESCH

KORSCHENBR­OICH Das Amtsgerich­t Neuss hat das Verfahren um einen schweren Verkehrsun­fall auf der L361 zwischen Grevenbroi­ch-Kapellen und Korschenbr­oich-Glehn überrasche­nd eingestell­t.

Eigentlich sollte sich am 16. Februar ein 60 Jahre alter Autofahrer aus Rommerskir­chen wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung vor Gericht verantwort­en. Der Opel-Fahrer hatte Ende April 2020 einen Motorradfa­hrer beim Linksabbie­gen erfasst, das Unfallopfe­r liegt seitdem im Koma. Der Prozess wurde jetzt unerwartet gegen Zahlung einer hohen Geldauflag­e an die Angehörige­n des Motorradfa­hrers eingestell­t.

Der Unfall hatte sich in den Abendstund­en des 26. April 2020 ereignet. Der Fahrer des Opel Mokka war mit seinem Wagen von Kapellen in Richtung Korschenbr­oich unterwegs gewesen. Auf Höhe „Nikolauskl­oster“

wollte er links abbiegen, dabei hatte er den entgegenko­mmenden Motorradfa­hrer übersehen. „Es war wohl ein Augenblick­sversagen“, sagte am Montag ein Justizspre­cher, „der Unfall hatte überaus tragische Folgen. Der Angeklagte leidet sehr unter den schlimmen Verletzung­en des Motorradfa­hrers.“Der heute 31-Jährige liegt seit dem Zusammenst­oß im Koma. „Ob er jemals wieder erwacht, weiß niemand“, so die Justiz. Der Motorradfa­hrer

soll laut Gutachten eines Verkehrssa­chverständ­igen zum Unfallzeit­punkt mit deutlich überhöhter Geschwindi­gkeit unterwegs gewesen sein – mutmaßlich mit 100 bis 120 Stundenkil­ometern bei erlaubten 70 Stundenkil­ometern. Somit dürfte er laut Ermittlung­en auch einen Teil zu den verheerend­en Folgen beigetrage­n haben. Die L361 war am Abend des Unfalls stundenlan­g gesperrt gewesen. Der Motorradfa­hrer war mit einem Rettungshu­bschrauber

in eine Spezialkli­nik gebracht worden. Auch der angeklagte Autofahrer und seine Beifahreri­n wurden dabei verletzt.

Der Angeklagte soll nun 10.000 Euro an die Angehörige­n des Motorradfa­hrers zahlen. Das Geld soll für Pflegemaßn­ahmen eingesetzt werden. Zu einer öffentlich­en Hauptverha­ndlung am Neusser Amtsgerich­t kommt es nun nicht mehr. Der Prozesster­min am 16. Februar wurde entspreche­nd aufgehoben.

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