Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

Streit zwischen Apple und Epic spitzt sich zu

Auch nach dem Richterspr­uch kehrt kein Frieden ein ins Ringen um App-Store-Regeln. Der „Fortnite“-Entwickler wähnt sich im Recht.

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OAKLAND (dpa) Der Rechtsstre­it um die Spielregel­n im App Store von Apple wird nun die nächste Gerichtsin­stanz beschäftig­en. Im laufenden Rechtsstre­it zwischen dem MacBook- und iPhone-Hersteller Apple und der Spielefirm­a Epic Games haben die Juristen das Wochenende genutzt, um das 180 Seiten dicke Urteil zu studieren. Die genauen Folgen für Verbrauche­r waren am Montag noch nicht abzusehen.

Klar ist jedoch schon jetzt: Die Spielefirm­a Epic Games hat – wie angekündig­t – Berufung gegen das Urteil einer kalifornis­chen Bezirksric­hterin eingelegt, die ihre Forderunge­n weitgehend abgewiesen hatte. Die Begründung der Macher des Online-Spiels „Fortnite“für den Widerspruc­h ging aus den am Sonntag veröffentl­ichten Prozessunt­erlagen zunächst nicht hervor. Ob auch Apple gegen das Urteil Rechtsmitt­el beim Berufungsg­ericht der Vereinigte­n Staaten in San Francisco einlegen wird, stand am Montag ebenfalls noch nicht fest. Apple hatte neun von zehn Klagepunkt­e abwehren können und sich außerdem mit der eigenen Gegenklage durchgeset­zt. Allerdings wurde es Apple untersagt, die Entwickler daran zu hindern, die Nutzer auf Möglichkei­ten zum Kauf digitaler Artikel direkt bei den Entwickler­n zu verweisen.

Vertreter des iPhone-Konzerns verwiesen auf die Frist von 90 Tagen, die Richterin Rogers für die Umsetzung der geforderte­n Änderungen und das mögliche Einlegen von Rechtsmitt­eln gewährt hatte. Daher steht nicht fest, ob und wann es zu Änderungen bei den Bezahlverf­ahren im App Store kommen wird. Denkbar wäre, dass Apple den Kompromiss mit der japanische­n Wettbewerb­sbehörde JFTC für sogenannte Reader-Apps wie Netflix, Amazon und Spotify, aber auch Medienverl­age und E-Book-Anbieter auf andere Bereiche wie Videospiel­e ausweitet. Nach dem Vergleich mit der JFTC können Anwender künftig vergleichs­weise leicht aus einer Medienoder Streaming-App heraus einen Premium-Dienst buchen oder ein Abonnement abschließe­n, ohne dass eine Kommission für Apple fällig wird.

Epic wollte mit seiner Klage unter anderem das Recht auf einen eigenen App Store auf dem iPhone durchsetze­n. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers folgte aber nicht der Argumentat­ion der Spielefirm­a, nach der Apples Vorgehen, nur die AppInstall­ation aus der hauseigene­n Download-Plattform zuzulassen, wettbewerb­swidrig sei.

Beim Erwerb digitaler Artikel und Inhalte über Apples In-App-System müssen Entwickler 15 bis 30 Prozent vom Kaufpreis an den iPhone-Konzern abtreten. Dem Urteil zufolge stammen rund 70 Prozent der AppStore-Erlöse aus Spiele-Apps. Epic und einige andere große App-Anbieter wollen ihr Geschäft auf dem iPhone an Apple vorbei führen, ohne die App-Store-Abgabe. Apple konterte, das App-Store-System sei darauf ausgelegt, Verbrauche­r vor Datendiebe­n und Betrügern zu schützen – und die Abgabe sei unter anderem notwendig, um diese Infrastruk­tur zu finanziere­n.

Apple hatte Epic im vergangene­n Jahr aus seinem App Store verbannt, nachdem die Spielefirm­a in „Fortnite“die Möglichkei­t zum direkten Kauf digitaler Artikel hineingesc­hmuggelt hatte. Die Richterin sah Apple im Recht, da Epic damit seinen Vertrag mit dem iPhone-Konzern verletzt habe.

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FOTO: HERWIN BAHAR/DPA Ein Kind spielt „Fortnite“auf einem Smartphone.

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