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So schützt man sich vor Inkassobetrügern
Im August ist die Zahl der gemeldeten Fake-Forderungsschreiben stark gestiegen. Millionen gefälschte Briefe befinden sich im Umlauf. Woran man erkennt, dass ein Schreiben nicht echt ist und wie man sich in dem Fall richtig verhält.
DÜSSELDORF Die Katze lässt das Mausen nicht, besagt ein altes deutsches Sprichwort. Das gilt auch für Betrüger, die gefälschte InkassoSchreiben verschicken: Mit den falschen Zahlungsaufforderungen wollen sie erreichen, dass ihre Opfer ihnen Geld überweisen. Laut Verbraucherzentrale NRW sind das meist Beträge von 200 bis 300 Euro.
Woran erkennt man falsche Inkassoschreiben? Wenn einem der Grund für eine verlangte Zahlung unbekannt ist, ist das ein Indiz für einen versuchten Betrug. Gefälschte Inkassoschreiben sind zudem oft voll von Grammatik- und Rechtschreibfehlern. Reale Inkasso-unternehmen stellen sich selten so stümperhaft an. Zudem sind deutsche Inkassounternehmen hierzulande registriert und haben somit ein deutsches Konto. Dagegen verlangen Betrüger oft Zahlungen auf ausländische Konten. Erkennbar ist das an den ersten beiden Stellen der IBAN. Die lauten bei deutschen Konten immer „DE“. Steht dort ein anderer Ländercode, handelt es sich wahrscheinlich um einen Betrugsversuch. Inkassounternehmen müssen in Deutschland einen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister haben. Ob die Firma, von der das Schreiben ausgeht, im Register eingetragen ist, lässt sich online unter www.rechtsdienstleistungsregister. de überprüfen. Ist der Absender des Briefs dort nicht bekannt, handelt es sich um eine Fälschung. Viele FakeInkassobetriebe behaupten außerdem, Mitglied des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) zu sein. Auf der Homepage des Verbands gibt es daher eine Liste der Mitglieder.
Wie verhält man sich bei einem Betrugsversuch richtig? Wer Zweifel hat, sollte auf keinen Fall Geld überweisen. Stattdessen muss man überprüfen, ob es sich tatsächlich um ein Fake-Schreiben handelt. Dazu empfiehlt der BDIU, im Zweifel auch den vermeintlichen Auftraggeber des Inkassounternehmens zu kontaktieren und sich nach der Zahlung zu erkundigen. Auch der BDIU oder die Verbraucherzentrale können helfen. Das angebliche Inkassounternehmen sollte man dagegen nicht anschreiben oder anrufen. „Die Betrüger haben oft lange Adresslisten, die sie einfach abarbeiten. Wenn die feststellen, dass jemand auf ihre Schreiben reagiert, hat der am Ende keine Ruhe mehr und kriegt immer mehr Post“, sagt ein Sprecher des BDIU. Ist man sich sicher, dass es ein Betrugsversuch ist, kann man diesen bei der Polizei anzeigen. Dazu rät auch die Verbraucherzentrale in einigen Fällen. Bei Massenschreiben könne man aber davon ausgehen, dass die Polizei bereits informiert ist. Die Zahlungsaufforderung kann man dann einfach ignorieren.
Was ist, wenn man auf Betrüger hereingefallen ist? Wer den Betrügern auf den Leim gegangen ist und das Geld überwiesen hat, kann sich laut BDIU wenig Hoffnungen machen, sein Geld wiederzusehen. Zwar erstatte der Verband gegen jedes FakeUnternehmen Anzeige, die Staatsanwaltschaft nimmt aber aus Sicht des BDIU zu selten Ermittlungen auf. So könnten die Betrüger ungestört weitermachen und die Geschädigten blieben auf ihren Verlusten sitzen.
Ist jetzt jedes Inkassoschreiben unglaubwürdig? Der BDIU appelliert an die Bürger, nicht jedes Inkassoschreiben, das sie bekommen pauschal zu ignorieren. Es gebe nach wie vor viele echte Zahlungsaufforderungen, denen die Menschen dann auch nachkommen müssten. Andernfalls drohten weitere finanzielle Konsequenzen. Es sei also wichtig, für jeden Einzelfall genau zu prüfen, ob das Schreiben seriös ist.