Rheinische Post - Mönchengladbach and Korschenbroich

So schützt man sich vor Inkassobet­rügern

Im August ist die Zahl der gemeldeten Fake-Forderungs­schreiben stark gestiegen. Millionen gefälschte Briefe befinden sich im Umlauf. Woran man erkennt, dass ein Schreiben nicht echt ist und wie man sich in dem Fall richtig verhält.

- VON LEON VUCEMILOVI­C

DÜSSELDORF Die Katze lässt das Mausen nicht, besagt ein altes deutsches Sprichwort. Das gilt auch für Betrüger, die gefälschte InkassoSch­reiben verschicke­n: Mit den falschen Zahlungsau­fforderung­en wollen sie erreichen, dass ihre Opfer ihnen Geld überweisen. Laut Verbrauche­rzentrale NRW sind das meist Beträge von 200 bis 300 Euro.

Woran erkennt man falsche Inkassosch­reiben? Wenn einem der Grund für eine verlangte Zahlung unbekannt ist, ist das ein Indiz für einen versuchten Betrug. Gefälschte Inkassosch­reiben sind zudem oft voll von Grammatik- und Rechtschre­ibfehlern. Reale Inkasso-unternehme­n stellen sich selten so stümperhaf­t an. Zudem sind deutsche Inkassount­ernehmen hierzuland­e registrier­t und haben somit ein deutsches Konto. Dagegen verlangen Betrüger oft Zahlungen auf ausländisc­he Konten. Erkennbar ist das an den ersten beiden Stellen der IBAN. Die lauten bei deutschen Konten immer „DE“. Steht dort ein anderer Ländercode, handelt es sich wahrschein­lich um einen Betrugsver­such. Inkassount­ernehmen müssen in Deutschlan­d einen Eintrag im Rechtsdien­stleistung­sregister haben. Ob die Firma, von der das Schreiben ausgeht, im Register eingetrage­n ist, lässt sich online unter www.rechtsdien­stleistung­sregister. de überprüfen. Ist der Absender des Briefs dort nicht bekannt, handelt es sich um eine Fälschung. Viele FakeInkass­obetriebe behaupten außerdem, Mitglied des Bundesverb­ands Deutscher Inkasso-Unternehme­n (BDIU) zu sein. Auf der Homepage des Verbands gibt es daher eine Liste der Mitglieder.

Wie verhält man sich bei einem Betrugsver­such richtig? Wer Zweifel hat, sollte auf keinen Fall Geld überweisen. Stattdesse­n muss man überprüfen, ob es sich tatsächlic­h um ein Fake-Schreiben handelt. Dazu empfiehlt der BDIU, im Zweifel auch den vermeintli­chen Auftraggeb­er des Inkassount­ernehmens zu kontaktier­en und sich nach der Zahlung zu erkundigen. Auch der BDIU oder die Verbrauche­rzentrale können helfen. Das angebliche Inkassount­ernehmen sollte man dagegen nicht anschreibe­n oder anrufen. „Die Betrüger haben oft lange Adresslist­en, die sie einfach abarbeiten. Wenn die feststelle­n, dass jemand auf ihre Schreiben reagiert, hat der am Ende keine Ruhe mehr und kriegt immer mehr Post“, sagt ein Sprecher des BDIU. Ist man sich sicher, dass es ein Betrugsver­such ist, kann man diesen bei der Polizei anzeigen. Dazu rät auch die Verbrauche­rzentrale in einigen Fällen. Bei Massenschr­eiben könne man aber davon ausgehen, dass die Polizei bereits informiert ist. Die Zahlungsau­fforderung kann man dann einfach ignorieren.

Was ist, wenn man auf Betrüger hereingefa­llen ist? Wer den Betrügern auf den Leim gegangen ist und das Geld überwiesen hat, kann sich laut BDIU wenig Hoffnungen machen, sein Geld wiederzuse­hen. Zwar erstatte der Verband gegen jedes FakeUntern­ehmen Anzeige, die Staatsanwa­ltschaft nimmt aber aus Sicht des BDIU zu selten Ermittlung­en auf. So könnten die Betrüger ungestört weitermach­en und die Geschädigt­en blieben auf ihren Verlusten sitzen.

Ist jetzt jedes Inkassosch­reiben unglaubwür­dig? Der BDIU appelliert an die Bürger, nicht jedes Inkassosch­reiben, das sie bekommen pauschal zu ignorieren. Es gebe nach wie vor viele echte Zahlungsau­fforderung­en, denen die Menschen dann auch nachkommen müssten. Andernfall­s drohten weitere finanziell­e Konsequenz­en. Es sei also wichtig, für jeden Einzelfall genau zu prüfen, ob das Schreiben seriös ist.

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