Grünes Licht für die Bettensteuer
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Abgabe für rechtens. Bald könnten auch Geschäftsreisende zahlen müssen.
KARLSRUHE (dpa) Citytax, Kulturförderabgabe, Beherbergungssteuer – der Name ist überall anders, das Grundprinzip gleich: In etlichen deutschen Städten werden Reisende fürs Übernachten extra zur Kasse gebeten. Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg wollten die Bettensteuern mit Klagen beim Bundesverfassungsgericht kippen. Erreicht haben sie genau das Gegenteil, wie die am Dienstag veröffentlichte Entscheidung zeigt. (Aktenzeichen 1 BvR 2868/15 u.a.)
Warum kassieren Städte auf einmal eine Bettensteuer
Das hat mit der Entlastung von Hotels bei der Mehrwertsteuer zu tun. Seit 2010 werden nur noch sieben statt 19 Prozent fällig – damals eine von mehreren umstrittenen Steuersenkungen für den großen Konjunkturschub, die in den öffentlichen Haushalten Milliardenlöcher rissen. Es dauerte nicht lange, bis Stadtkämmerer angesichts leerer
Kassen eine neue Einnahmequelle ausgemacht hatten. Vorreiter war ab 2010 die Stadt Köln.
Wie funktioniert die Bettensteuer Die Abgabe fällt zusätzlich zum eigentlichen Übernachtungspreis an. Viele Kommunen verlangen je Aufenthaltstag um die fünf Prozent. Manchmal muss auch ein fester Betrag abgeführt werden, zum Beispiel drei Euro pro Nacht. In Hamburg ist die Höhe nach dem Übernachtungspreis gestaffelt. Für Kinder gibt es oft eine Ausnahme. Für das Eintreiben ist die Unterkunft zuständig – einer von vielen Gründen, warum die Hotels gegen die Steuer sind.
Was hat das Bundesverfassungsgericht entschieden
Die Bettensteuern sind in jeder Hinsicht mit dem Grundgesetz vereinbar. „Sie belasten die betroffenen Beherbergungsbetriebe nicht übermäßig“, schreiben die Karlsruher Richterinnen und Richter. „Eine direkte Erhebung bei den Übernachtungsgästen wäre nicht praktikabel.“ Zudem wird klargestellt, dass die Bettensteuer etwas Eigenes und keine Umsatzsteuer in anderem Gewand ist. Das ist ein zentraler Punkt, denn laut Grundgesetz dürfen die Länder nur örtliche Aufwandsteuern kassieren, „solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind“.
Warum könnte sich der Beschluss als Bumerang erweisen
Die Richter gehen noch weiter: Nach ihrer Entscheidung darf die Bettensteuer auch von Geschäftsreisenden kassiert werden. Darauf hatten die Städte und Gemeinden bisher wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von 2012 verzichten müssen, das die Besteuerung „beruflich zwingender“Übernachtungen verbot. Karlsruhe korrigiert diese Rechtsprechung und lässt dem Gesetzgeber freie Hand.
Wie geht es jetzt weiter
Viele Städte und Gemeinden, die bisher keine Bettensteuer haben, dürften prüfen, ob sich für sie eine
Einführung lohnt. Geschäftsreisenden kann es passieren, dass künftig auch sie zahlen müssen. Was wo sinnvoll sei, lasse sich nicht pauschal beantworten, sagt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. „Klar ist: Die Übernachtungssteuern leisten aktuell in vielen Städten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Tourismusinfrastruktur.“Nach einer groben Schätzung des Deutschen Städteund Gemeindebunds verschaffte die Bettensteuer den finanziell oft klammen Kommunen vor Ausbruch der Corona-Pandemie Einnahmen von bundesweit rund 80 bis 100 Millionen Euro im Jahr.
Und die Hotels
Sie appellieren an die Kommunen, die Karlsruher Entscheidung „nicht als Ermunterung zu verstehen“. Die Beherbergungsbetriebe seien wichtige Leistungsträger vor Ort und müssten sich nun zuallererst von der Pandemie erholen, mahnt der Dehoga mit dem Hotelverband Deutschland (IHA).