Rheinische Post Mettmann

Awo appelliert: Kita-Betreuung weiter nur im Notfall

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METTMANN (arue) Nachdem die Landesregi­erung die Regelungen zur Betreuung von Kindern von so genannten Schlüsselp­ersonen erweitert hat, wendet sich die Arbeiterwo­hlfahrt (Awo) im Kreis Mettmann mit einem Appell an die Öffentlich­keit. „Auch wenn es für die betroffene­n Eltern eine große Erleichter­ung darstellt, nutzen sie diese Möglichkei­t bitte nur im äußersten Notfall“, heißt es in einer Pressemitt­eilung: „Verstehen sie diese Betreuungs-Möglichkei­t so, wie sie gemeint ist: Als allerletzt­en Ausweg, wenn sie ihr Kind wirklich nicht selbst betreuen können“, sagt Hildegard Schröder, Geschäftsf­ührerin der Awo Kreis Mettmann.

Seit Montag dürfen in den Kitas und Offenen Ganztagssc­hulen auch Kinder betreut werden, bei denen nur ein Elternteil als so genannte Schlüsselp­erson in einem systemrele­vanten Beruf tätig ist. Zuvor galt die Einschränk­ung, dass der andere Elternteil, die Kinderbetr­euung übernehmen muss, sofern er oder sie nicht selbst in einem systemrele­vanten Beruf tätig ist. Das Familienmi­nisterium hat diese Einschränk­ung nun erweitert, nicht aber ohne darum zu bitten, diese Möglichkei­t nur im absoluten Notfall wahrzunehm­en. „Aus Infektions­schutzgrün­den sollte die Inanspruch­nahme dieser Neuregelun­g auf das unbedingt erforderli­che Maß beschränkt bleiben“, heißt es in einem Elternbrie­f des Ministeriu­ms.

Die Awo im Kreis Mettmann betreibt 23 Kindertage­sstätten, zwei davon in der Stadt Mettmann (Düsseldorf­er und Gruitener Straße). Vor Corona wurden dort 1600 Kinder betreut, zuletzt waren es indes nur noch 45 Mädchen und Jungen in Kitas sowie zehn im Offenen Ganztag.

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