Awo appelliert: Kita-Betreuung weiter nur im Notfall
METTMANN (arue) Nachdem die Landesregierung die Regelungen zur Betreuung von Kindern von so genannten Schlüsselpersonen erweitert hat, wendet sich die Arbeiterwohlfahrt (Awo) im Kreis Mettmann mit einem Appell an die Öffentlichkeit. „Auch wenn es für die betroffenen Eltern eine große Erleichterung darstellt, nutzen sie diese Möglichkeit bitte nur im äußersten Notfall“, heißt es in einer Pressemitteilung: „Verstehen sie diese Betreuungs-Möglichkeit so, wie sie gemeint ist: Als allerletzten Ausweg, wenn sie ihr Kind wirklich nicht selbst betreuen können“, sagt Hildegard Schröder, Geschäftsführerin der Awo Kreis Mettmann.
Seit Montag dürfen in den Kitas und Offenen Ganztagsschulen auch Kinder betreut werden, bei denen nur ein Elternteil als so genannte Schlüsselperson in einem systemrelevanten Beruf tätig ist. Zuvor galt die Einschränkung, dass der andere Elternteil, die Kinderbetreuung übernehmen muss, sofern er oder sie nicht selbst in einem systemrelevanten Beruf tätig ist. Das Familienministerium hat diese Einschränkung nun erweitert, nicht aber ohne darum zu bitten, diese Möglichkeit nur im absoluten Notfall wahrzunehmen. „Aus Infektionsschutzgründen sollte die Inanspruchnahme dieser Neuregelung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben“, heißt es in einem Elternbrief des Ministeriums.
Die Awo im Kreis Mettmann betreibt 23 Kindertagesstätten, zwei davon in der Stadt Mettmann (Düsseldorfer und Gruitener Straße). Vor Corona wurden dort 1600 Kinder betreut, zuletzt waren es indes nur noch 45 Mädchen und Jungen in Kitas sowie zehn im Offenen Ganztag.