Gericht will Loveparade-Prozess einstellen
Der Loveparade-Prozess könnte ohne Urteil zu Ende gehen. Das Gericht hat eine Einstellung vorgeschlagen. Strittig ist, ob Geldauflagen gegen Angeklagte verhängt werden und wer die Verfahrenskosten trägt.
DÜSSELDORF Der Prozess zum Duisburger Loveparade-Unglück wird vielleicht schon bald vorzeitig beendet. Das Landgericht Duisburg hat sich gestern in einem Rechtsgespräch mit Verteidigern, Staatsanwälten und Nebenklage-Anwälten dafür ausgesprochen, das seit mehr als einem Jahr laufende Verfahren gegen die zehn Angeklagten ohne Urteil einzustellen. Dies berichten mehrere Teilnehmer übereinstimmend. Gericht und Staatsanwaltschaft wollten sich zunächst nicht dazu äußern. Der Vorsitzende Richter Mario Plein will am Donnerstag die wesentlichen Inhalte des Rechtsgesprächs wiedergeben.
Ein Grund für die Einstellung soll die Verjährungsfrist am 27. Juli 2020 sein. Denn, so argumentiere das Gericht, bis dahin müssten noch 575 Zeugen vernommen werden. In der verbleibenden Zeit sei das kaum zu schaffen. Bisher wurden erst 58 Zeugen befragt. Das Gericht sieht laut Nebenklage-Anwalt Julius Reiter nur bei drei der zehn Angeklagten eine sich abzeichnende Mitschuld an der Katastrophe, die eine Geldauflage rechtfertigen würde. Bei ihnen handelt es sich um ehemalige Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent. Sie seien, so die Begründung, in die Organisationsabläufe eingebunden gewesen und hätten noch auf das Geschehen einwirken können. Alle anderen Angeklagten, darunter auch die städtischen Mitarbeiter, hätten im Vorfeld agiert und würde damit am Ablauf keine Schuld treffen. DieVerfahren gegen sie würden wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Ob es so kommt, wie das Gericht es will, hängt aber von der Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger ab. Alle Parteien müssen nun darüber beraten, ob sie mit dem Vorschlag einverstanden sind. Die Staatsanwaltschaft pocht darauf, dass die Angeklagten eine Geldstrafe auferlegt bekommen. Die Verteidiger kämpfen für eine Einstellung ohne Geldauflage und ohne Prozesskostenübernahme. „Die Zustimmung zur Einstellung ist der Verzicht auf den Freispruch“, sagte einer von ihnen. Das Gericht hat bereits versucht, die Sorge vor der Übernahme der millionenschweren Prozesskosten zu nehmen. Sie sollen demVernehmen nach der Staatskasse aufgebürdet werden. Die Kosten bewegen sich in Millionenhöhe und hätten das Zeug, die Angeklagten wirtschaftlich zu ruinieren.
Die erwartete Empörung aus den Reihen der Opferanwälte fiel am Mittwoch sehr leise aus. „Wir wissen, wie schwer es ist, die strafrechtliche Verantwortung eines Einzelnen zu bestimmen und zu sühnen. Für uns geht es nun darum, mit dem Einstellungsbeschluss die Grundlage zu schaffen für Schadenersatzansprüche“, sagt Julius Reiter. Um diese Ansprüche nach einem Prozess auch geltend machen zu könne, müsse aber festgestellt sein, wer die Verantwortung für das Unglück trage. Zudem bemängelt Reiter, dass es Versäumnisse bei den Ermittlungen gegeben und es zu lange gedauert habe, bis das Verfahren eröffnet wurde. „Das lässt sich jetzt nicht mehr heilen“, sagt er. Immerhin aber habe der Prozess Erkenntnis- se zum Ablauf und zu den Hintergründen der Katastrophe gebracht. Reiter: „Wir sehen jetzt sehr viel klarer, was im Einzelnen an diesem Tag und im Vorfeld schief gelaufen ist.“
Bei der Loveparade-Katastrophe waren 21 Menschen getötet und 652 verletzt worden. Am einzigen Zuund Abgang zumVeranstaltungsgelände kam es im Juli 2010 zu einem tödlichen Gedränge. Vor Gericht müssen sich zehn Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten. Sechs von ihnen waren Mitarbeiter der Stadt und vier vomVeranstalter Lopavent.
Eine Entscheidung wird wohl erst im Februar fallen. Bis dahin läuft der Prozess weiter. (
mit dpa)