Rheinische Post Mettmann

Rangelei in der Kneipe landet vor dem Landgerich­t

Ein Wülfrather hatte gegen das Urteil des Amtsgerich­tes Berufung eingelegt – zog sie aber jetzt auf Anraten der Anwälte zurück.

- VON SABINE MAGUIRE

WÜLFRATH Vom Amtsgerich­t verurteilt, Berufung eingelegt und dann läuft die Sache schon irgendwie. Das dachte sich offenbar ein junger Mann, der jetzt von der Berufungsr­ichterin hören musste: Nein, so läuft es nicht. Im Gegenteil, er müsse – wenn die angeklagte Tat nochmals verhandelt wird - sogar mit höheren Bewährungs­auflagen rechnen. Denn dann werde man ganz genau auf die lange Liste an Vorstrafen schauen, die sich über Jahre hinweg angesammel­t hatte. Schwerer Raub, Diebstahl und Verstoß gegen das Waffengese­tz: Da hatte sich ordentlich was angesammel­t im Bundeszent­ralregiste­r. Da machte sich die erneute Straftat ganz schlecht.

Aber was war überhaupt passiert? Vermutlich sollte es eine feuchtfröh­liche Nacht werden, als der Angeklagte im April 2016 mit Freunden durch Wülfrath zog. Der „Treffpunkt“im Spring war damals wohl nicht die erste Kneipe, in die man gemeinsam einkehrte. In den frühen Morgenstun­den, schon reichlich abgefüllt – so jedenfalls steht es in den Akten.

Drinnen angekommen, ging das Gelage weiter. Und dann saßen da zwei Männer am Spielautom­aten, von denen zumindest einer eine Glückssträ­hne gehabt haben soll. Mehr als 300 Euro Geldregen sollen es an diesem Abend gewesen sein, als sich der Angeklagte an den Automaten nebenan setzte. Das passte dem Zocker nicht, es gab Streit. Er hätte vorher fragen können, ob das Gerät frei sei, ließ der Spieler den Angeklagte­n wissen. Der wiederum ging mit seinem Bierglas vor die Türe und fasste dort den Entschluss, den Glücksspie­ler zu überfallen und ihm die eben gewonnenen 300 Euro abzunehmen.

Gesagt, getan. Der Angeklagte schickte einen Freund zurück in die Kneipe, der das Opfer unter ei- nem Vorwand heraus locken sollte. Draußen angekommen, geriet der junge Mann gleich in die Fänge seines Widersache­rs, der sich – selbst klein von Statur – imposant mit Bierglas in der Hand und damit drohend vor ihm aufgebaut hatte. „Geld her oder ich bringe Dich um“, das sollen die Worte des Angeklagte­n gewesen sein.

Sie scheinen keine großeWirku­ng gezeigt zu haben – jedenfalls blieben die gewonnen Euros in der Hosentasch­e des Gewinners. Das gefiel dem Angeklagte­n nicht, der daraufhin zuschlug. Am Ende einer Rangelei beklagte das Opfer eine Knieprellu­ng und Prellungen am Oberarm mit der Folge einer dreitägige­n Arbeitsunf­ähigkeit.

Das Amtsgerich­t hatte darüber bereits im März geurteilt: Ein Jahr und vier Monate Freiheitse­ntzug auf Bewährung und 600 Euro Schmerzens­geld. Das wiederum scheint dem so Verurteilt­en nicht gepasst zu haben.

Im Berufungsv­erfahren waren jedenfalls gleich zweiVertei­diger vonnöten, die dem Mann nahelegten, seine Berufung zurückzuzi­ehen. Der wohnt mittlerwei­le mit Lebensgefä­hrtin und Kind in Haan und hat nun Gelegenhei­t, seine kriminelle Vergangenh­eit zu den sprichwört­lichen Akten zu legen.

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