Taxidemo: Polizei prüft Strafanzeige
Es geht um die Frage, ob die Protestaktion am Montag „spontan“gestartet war.
(sg) Der Protest mehrerer hundert Taxifahrer, die am Montagmittag mit einer Demonstration gegen den Konkurrenten Uber den Verkehr in der Düsseldorfer Innenstadt lahmlegten, könnte ein juristisches Nachspiel haben. Die Polizei lässt derzeit prüfen, ob die Aktion anmeldepflichtig gewesen ist. Falls ja, hätten die Taxler eine Straftat gegen desVersammlungsgesetz begangen.
Das im Grundgesetz garantierte Versammlungsrecht ist ein hohes Gut in Deutschland. Demos müssen deshalb nicht genehmigt – wohl aber 48 Stunden vor Beginn bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Zur Anmeldung gehört auch die Benennung einesVersammlungsleiters, der in der Regel mit der Polizei auch über Wegführung, Zeiten und andere organisa- torische Dinge verhandelt.
Spontane Demos wären demnach gar nicht möglich, sind aber nach der Rechtsprechung dann erlaubt, wenn die Kundgebung auf ein aktuelles Ereignis reagiert, das soeben stattgefunden hat. Dabei kann es schon aufgrund der Sopontaneität auch keinen Verantwortlichen geben. In der Regel, heißt es bei der Düsseldorfer Polizei, verständige man sich aber auch bei Spontandemos mit den Organisatoren.
Juristen zweifeln, ob die Taxidemo am Montag den Vorschriften entsprach. Schließlich sei Konkurrent Uber nicht erst seit Montagmorgen unterwegs. Gegen wen sich eine etwaige Strafanzeige wegen Verstoßes gegen dasVersammlungsgesetz richten könnte, wird derzeit ebenfalls geprüft, heißt es im Präsidium.