Rheinische Post Mettmann

Massive Kritik an Blitzer in Hahnenfurt­h

- VON SABINE MAGUIRE

Auf Laserbasis nimmt die Blitzersäu­le „PoliScan Speed“Geschwindi­gkeitsmess­ungen vor. Aber entspreche­n die Messungen überhaupt der Bauartzula­ssung des Gerätes durch die Physikalis­ch-Technische Bundesanst­alt?

WÜLFRATH Wer von Düssel über Hahnenfurt­h nach Mettmann fährt, sollte kurz vor dem Tunnel bei den Kalkwerken Oetelshofe­n den Fuß vom Gaspedal nehmen. Nicht nur, weil es bei hohem Tempo ziemlich gefährlich werden kann. Sondern auch, weil dort seit ein paar Wochen der „PoliScan Speed“dafür sorgt, dass nicht schneller als 50 Stundenkil­ometer gefahren wird.

Das mag an einer solchen Gefahrenst­elle durchaus sinnvoll sein. Allerdings ist nun erneut das hochmodern­e Blitzgerät in die Kritik geraten, nachdem ein von einem Mannheimer Gericht bestellter Gutachter festgestel­lt hat, dass die Geschwindi­gkeitsmess­ungen auf Laserbasis des „PoliScan Speed“nicht verwertbar seien. Demzufolge entspreche die Messung nicht der Bauartzula­ssung des Gerätes durch die Physikalis­ch-Technische Bundesanst­alt (PTB). Noch steht die Gerichtsen­tscheidung aus – allerdings dürfte es für einen Richter schwierig werden, ein solches Sachverstä­ndigenguta­chten außer acht zu lassen. Wem in den vergangene­n Wochen ein Bußgeldbes­cheid mit „Foto“vom „Poliscan Speed“zugestellt wurde, fragt sich nun vermutlich, ob er überhaupt bezahlen muss.

Bei der Stadt Wuppertal, die bereits etliche dieser Geräte aufgestell­t hat, zeigt man sich hingegen unbeeindru­ckt. „Die Kollegen sehen keinen Handlungsb­edarf“, sagt Ulrike Schmidt-Keßler vom Presseamt. Die Geräte seien von der Physikalis­ch-Technische­n Bundesanst­alt geprüft und dazu noch vom Landeseich­amt abgenommen worden. Ein Sachverstä­ndigenguta­chten ohne richterlic­hen Beschluss sei aus städ- tischer Sicht kein Grund, um hier tätig werden zu müssen. Und damit kann sich die Stadt Wuppertal offenbar auf der sicheren Seite wähnen.

Denn wer nun glaubt, einfach nur den Mannheimer Gerichtsbe­schluss abwarten zu müssen, um auf einen Präzedenzf­all verweisen zu können, dem sei gesagt: Was andernorts entschiede­n wird, muss hier noch lange nicht gelten. „Ein Amtsrichte­r ist an die Meinung eines anderen Gerichts nicht gebunden“, kommentier­t Gordon Kirchmann die komplizier­te Sachlage. Der Wülfrather Anwalt für Verkehrsre­cht befasst sich schon seit Jahren mit dem in der Kritik stehenden „PoliScan Speed“und weiß: „Konsequenz­en haben solche Urteile nur, wenn sich die Städte kritisch damit auseinande­rsetzen würden.“Das jedoch geschehe meistens nicht.

Stattdesse­n sei die Physikalis­chTechnisc­he Bundesanst­alt auch schon mal in Gerichtssä­len zu Gast, um dort Überzeugun­gsarbeit zu leisten – also um jeglichen Zweifel daran auszuräume­n, dass es sich um ein standardis­iertes Verfahren handelt. Städte würden darüber hi- naus bevorzugt und schnell eine Stellungna­hme der Bundesanst­alt vorlegen, um ungünstige Gutachten zu relativier­en.

Grundsätzl­ich sei es so, dass man ohne aufwändige­s Gerichtsve­rfahren kaum Chancen habe, gegen einen Bußgeldbes­cheid mit von der Blitzsäule geschossen­em Bild vorzugehen. „Das kann dann auch schon mal 1500 Euro kosten“, weiß Gordon Kirchmann aus Erfahrung. Wer nicht rechtsschu­tzversiche­rt ist, der scheue erfahrungs­gemäß einen derart hohen finanziell­en Aufwand.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany