Rheinische Post Mettmann

Lateinpfli­cht wird abgeschaff­t

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Rot-grüne Landesregi­erung ändert das Lehrer-Ausbildung­sgesetz.

DÜSSELDORF (hüw) Studierend­e, die ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschu­len anstreben, müssen künftig keine Kenntnisse mehr in Latein nachweisen. In den Fächern Geschichte und Philosophi­e reicht das Kleine Latinum aus. Das sieht die Novelle des Lehrerausb­ildungsges­etzes vor, die Schulminis­terin Sylvia Löhrmann (Grüne) vorgestell­t hat. Lehramtsst­udenten, die noch nach altem Recht ihr Studium mit dem Staatsexam­en abschließe­n wollen, aber zeitlich in Verzug geraten sind, können aufatmen: Die Frist wird für alle Studierend­en um ein Jahr auf Herbst 2017 beziehungs­weise 2018 verlängert. Nach Angaben von Löhrmann sind allein an der Universitä­t Köln 1800 Studierend­e betroffen. In Härtefälle­n kann die Frist bis zum Examen sogar noch um bis zu zwei weitere Jahre gestreckt werden.

Neu ist auch, dass das bisherige Eignungs- und das Orientieru­ngspraktik­um von jeweils vier Wochen zu einem neuen Praktikum zusammenge­legt werden, das 25 Tage umfasst. Zudem soll das Berufsfeld­praktikum am Ende des Bachelorst­udiums in Zukunft in der Regel außerhalb von Schulen absolviert werden. Das fünfmonati­ge Praxisseme­ster im Masterstud­ium soll lediglich „optimiert“werden.

Mit der Gesetzesno­velle soll Fachhochsc­hulabsolve­nten der Seiteneins­tieg in das Lehramt an Berufskoll­egs erleichter­t werden. Demnach muss künftig keine zweite Fremdsprac­he mehr nachgewies­en werden. Außerdem soll die Anrechnung von Leistungen aus dem Fachhochsc­hulstudium erleichter­t werden. Damit hofft die Landesregi­erung, den Fachlehrer­mangel an den Berufskoll­egs beheben zu können.

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