„Stadt verstößt bei Gebühren gegen eigene Satzung“
Der Rechner für die Abfallentsorgungsgebühren sei fehlerhaft, moniert ein Leverkusener. Verwaltung und Politik sehen das anders.
Der Leverkusener KarlHeinz Balduan beschäftigt sich gerne und oft mit städtischen Gebühren. Ihm war es beispielsweise vor sechs Jahren zu verdanken, dass sich die Entsorgung von Regenund Schmutzwasser für Leverkusener Haushalte nicht verteuerte. Jetzt reichte Balduan abermals einen Antrag beim Ausschuss für Bürgereingaben ein und bemühte sich dort um die„Aufhebung fehlerhafter Gebührenbescheide für das Jahr 2023 bezogen auf die Gebührenermäßigung bei Eigenkompostierung“. Aber er scheiterte, nachdem er sein Anliegen vor den Parteienvertretern persönlich hatte erläutern dürfen.
Der 76-Jährige sagte: „Der auf der Homepage ‚bioabfall-lev.de‘ installierte städtische Gebührenrechner, mit dem die Abfallentsorgungsgebühren überprüft werden können, ist mit Fehlern behaftet.“Deshalb bitte er, den Gebührenrechner neu einzustellen. „Es geht mir nicht um meinen Bescheid, sondern um die Allgemeinheit. Ich möchte gerne, dass der Verwaltungsfehler behoben wird, denn viele Bürger werden den Fehler nicht erkennen oder nicht entdecken können“, fügte Balduan hinzu.
Bei der Berechnung des Ermäßigungsbetrages für Einzelpersonen zeige der Rechner statt 16,23 Euro nur 12,17 Euro an, erläuterte er nähere Einzelheiten, während er seine Kritik auf die Grundsatzabgabenbescheide bezog, die Ende Januar versendet wurden. Er sei überzeugt, so Balduan, „dass die Verwaltung mit ihrer Berechnungsmethode vollkommen daneben liegt“. Zumal dieVerwaltung davon ausgehe, dass sich die Gebührenermäßigung auf das Regelvolumen der an der Eigenkompostierung teilnehmenden Personen bemesse und nicht nach der für diesen Personenkreis bereitzustellenden Restmülltonne. So werde für bereitgestellte 40 L-Restmülltonnen lediglich eine Gebührenermäßigung für 30 L Restmüllvolumen gewährt, was offensichtlich nicht der Gebührensatzung entspreche.
Am Beispiel einer 120 L-Restmülltonne für drei an der Eigenkompostierung teilnehmenden Personen rechnete er vor: „Der städtische Gebührenrechner reduziert die Leistungsgebühr der 120 L-Restmülltonne in Höhe von 347,78 Euro um 48,69 Euro. Dabei beschränkt sich die 14-prozentige Gebührenermäßigung nicht auf das 90 L-Regelvolumen für drei Personen, sondern die Ermäßigung wird auch für 30 Liter gewährt, die über das Regelvolumen hinausgehen.“Damit, sagte Balduan, „verstößt die Stadt Leverkusen gegen ihre eigene Gebührensatzung zur Abfallentsorgung vom 12. Dezember 2022“.
Die Verwaltung sieht indessen „keinen Anspruch auf eine Änderung des Abgabenbescheides“.
Bei der angedachten Diskussion im Gremium meldete sich nur Friedrich Busch (FDP) zu Wort. Er sagte, man habe die Formulierung des Antragstellers nachvollziehen können, nicht aber die Stellungnahme der Verwaltung. Insofern wäre es interessant, den Grund für die Ablehnung der Stadt zu erfahren, der sich die Mehrheit der Gremiumsmitglieder bei ihremVotum anschloss. Eine Antwort auf die Frage von Busch gab es von derVerwaltung in der Sitzung nicht.