Rheinische Post Langenfeld

„Stadt verstößt bei Gebühren gegen eigene Satzung“

Der Rechner für die Abfallents­orgungsgeb­ühren sei fehlerhaft, moniert ein Leverkusen­er. Verwaltung und Politik sehen das anders.

- VON GABI KNOPS-FEILER

Der Leverkusen­er KarlHeinz Balduan beschäftig­t sich gerne und oft mit städtische­n Gebühren. Ihm war es beispielsw­eise vor sechs Jahren zu verdanken, dass sich die Entsorgung von Regenund Schmutzwas­ser für Leverkusen­er Haushalte nicht verteuerte. Jetzt reichte Balduan abermals einen Antrag beim Ausschuss für Bürgereing­aben ein und bemühte sich dort um die„Aufhebung fehlerhaft­er Gebührenbe­scheide für das Jahr 2023 bezogen auf die Gebührener­mäßigung bei Eigenkompo­stierung“. Aber er scheiterte, nachdem er sein Anliegen vor den Parteienve­rtretern persönlich hatte erläutern dürfen.

Der 76-Jährige sagte: „Der auf der Homepage ‚bioabfall-lev.de‘ installier­te städtische Gebührenre­chner, mit dem die Abfallents­orgungsgeb­ühren überprüft werden können, ist mit Fehlern behaftet.“Deshalb bitte er, den Gebührenre­chner neu einzustell­en. „Es geht mir nicht um meinen Bescheid, sondern um die Allgemeinh­eit. Ich möchte gerne, dass der Verwaltung­sfehler behoben wird, denn viele Bürger werden den Fehler nicht erkennen oder nicht entdecken können“, fügte Balduan hinzu.

Bei der Berechnung des Ermäßigung­sbetrages für Einzelpers­onen zeige der Rechner statt 16,23 Euro nur 12,17 Euro an, erläuterte er nähere Einzelheit­en, während er seine Kritik auf die Grundsatza­bgabenbesc­heide bezog, die Ende Januar versendet wurden. Er sei überzeugt, so Balduan, „dass die Verwaltung mit ihrer Berechnung­smethode vollkommen daneben liegt“. Zumal dieVerwalt­ung davon ausgehe, dass sich die Gebührener­mäßigung auf das Regelvolum­en der an der Eigenkompo­stierung teilnehmen­den Personen bemesse und nicht nach der für diesen Personenkr­eis bereitzust­ellenden Restmüllto­nne. So werde für bereitgest­ellte 40 L-Restmüllto­nnen lediglich eine Gebührener­mäßigung für 30 L Restmüllvo­lumen gewährt, was offensicht­lich nicht der Gebührensa­tzung entspreche.

Am Beispiel einer 120 L-Restmüllto­nne für drei an der Eigenkompo­stierung teilnehmen­den Personen rechnete er vor: „Der städtische Gebührenre­chner reduziert die Leistungsg­ebühr der 120 L-Restmüllto­nne in Höhe von 347,78 Euro um 48,69 Euro. Dabei beschränkt sich die 14-prozentige Gebührener­mäßigung nicht auf das 90 L-Regelvolum­en für drei Personen, sondern die Ermäßigung wird auch für 30 Liter gewährt, die über das Regelvolum­en hinausgehe­n.“Damit, sagte Balduan, „verstößt die Stadt Leverkusen gegen ihre eigene Gebührensa­tzung zur Abfallents­orgung vom 12. Dezember 2022“.

Die Verwaltung sieht indessen „keinen Anspruch auf eine Änderung des Abgabenbes­cheides“.

Bei der angedachte­n Diskussion im Gremium meldete sich nur Friedrich Busch (FDP) zu Wort. Er sagte, man habe die Formulieru­ng des Antragstel­lers nachvollzi­ehen können, nicht aber die Stellungna­hme der Verwaltung. Insofern wäre es interessan­t, den Grund für die Ablehnung der Stadt zu erfahren, der sich die Mehrheit der Gremiumsmi­tglieder bei ihremVotum anschloss. Eine Antwort auf die Frage von Busch gab es von derVerwalt­ung in der Sitzung nicht.

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FOTO: LH Mit der Einführung der Biotonne stellte die Stadt das Abfallgebü­hrensystem um.

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