Wie der Fiskus bei Solardächern hilft
Die fetten Jahre sind vorbei. Neben einem guten Gewissen bringen Solardächer mit Speicher weiter etwas. Allerdings gibt es Fallen.
DÜSSELDORF Die einen wollen etwas für den Klimaschutz tun, die anderen sich gegen steigende Strompreise absichern: Solardächer werden immer beliebter und nach den Wünschen der Grünen irgendwann auch Pflicht. Doch die fetten Jahre der Einspeisevergütung sind vorbei. Hinzu kommt die Bürokratie. Denn die Versprechen der Anbieter, den Käufern die Formalitäten abzunehmen, erweisen sich oft als hohl. Trotzdem kann sich ein Solardach lohnen – nicht nur, weil es Spaß macht, die eigene Stromproduktion täglich auf der App zu verfolgen.
Was bringt ein Solardach noch?
Neben dem Gefühl, etwas Gutes für das Klima zu tun, können Hausbesitzer auch finanziell profitieren. Sie sparen viel Geld, wenn sie ihren Strom selbst erzeugen. Erst recht, weil Strom in den nächsten Jahren wegen der steigenden CO2Bepreisung immer teurer werden wird. Für überschüssigen Strom, den ein Verbraucher an das öffentliche Stromnetz abgibt, erhält er auch weiter eine Einspeisevergütung. Allerdings sinkt diese: Seit 2021 gibt es nur noch knapp acht Cent je Kilowattstunde. Es waren mal 50 Cent. Diesen Einnahmen stehen die Kosten für Solarmodule, Speicher und Installation gegenüber.
Speicher oder nicht?
Das Solardach bringt Geld, wenn die Sonne scheint. An kurzen, trüben Tagen ist die Erzeugung dagegen minimal. Ohne Speicher lassen sich laut Stiftung Warentest meist nur 15 bis 30 Prozent des erzeugten Stroms nutzen. In dem Maße, in dem Stromspeicher günstiger und staatlich gefördert werden, kann sich die Anschaffung eines Speichers lohnen und den Einbruch bei der Einspeisevergütung kompensieren. NRW unterstützt den Kauf von Solardach und Speicher über das Förderprogramm Proges NRW, wie das Wirtschaftsministerium betont. Infos dazu gibt es unter: www.bra.nrw.de/energiebergbau/foerderinstrumente-fuerdie-energiewende. So gibt es 90 Euro Zuschuss pro Quadratmeter Solardach. Auch der Speicher wird gefördert: Pro Kilowattstunde Kapazität gibt es 100 Euro vom Staat. Speicher für Haushalte haben meist fünf bis zehn Kilowattstunden an Kapazität. Das Land will die installierte Leistung von sechs Gigawatt bis 2030 möglichst vervierfachen.
Förderung von Wallboxen Mit dem Solardach bestellt mancher die Wallbox zum Aufladen des Elektroautos gleich mit. Allerdings ist die Bundesförderung von Wallboxen für Privatleute im November 2021 ausgelaufen. „Derzeit wird geprüft, ob eine Förderung von Wallboxen, insbesondere in Kombination mit Fotovoltaikanlagen, auf Landesebene wieder aufgenommen wird“, so das NRW-Wirtschaftsministerium. Teilweise bieten auch Stadtwerke Förderung an. Düsseldorf etwa bietet privaten Käufern einer Wallbox bis zu 2000 Euro – wenn sie ein Elektro-Auto haben und Ökostrom beziehen.
Einkommensteuer Wird überschüssiger Strom verkauft, kommt das Finanzamt ins Spiel. „Wird der erzeugte Strom von den Betreibern der Solaranlagen in das öffentliche Netz eingespeist und verkauft, erzielen diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die grundsätzlich der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen“, erklärt das NRW-Finanzministerium. Der SolardachBesitzer muss also eine Einkommensteuererklärung einreichen. Der Aufwand steht oft in keinem Verhältnis zu den kleinen Beträgen, die die Einspeisung bringt. „Auch auf Initiative von NRW können private Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt (KWpeak) von verschiedenen steuerlichen Erleichterungen profitieren“, so das Ministerium. Konkret: Sie können sich per Antrag von der Steuerpflicht für ihr Solardach befreien lassen. So hat es das Bundesfinanzministerium im Juni 2021 festgelegt. Bedingung: Die Anlage wurde ab 2004 in Betrieb genommen. Allerdings kann man dann auch keine Abschreibung oder sonstige Kosten der Anlage steuerlich geltend machen. Näheres steht auf der Seite: www.finanzverwaltung. nrw.de/de/photovoltaikanlageund-das-finanzamt.
Umsatzsteuer Auch bei der Umsatzsteuer hat der Solardachbetreiber die Wahl. Da er mit seinem eingespeisten Strom in der
Regel deutlich weniger als 22.000 Euro Jahresumsatz macht, greift die Kleinunternehmer-Grenze: Der Haushalt ist von der Umsatzsteuer befreit. Doch wer will, kann gegenüber dem Finanzamt auch den Verzicht auf die Steuerfreiheit erklären. Vorteil: Dann kann er sich die Umsatzsteuer, die er beim Kauf seiner Solaranlage oder seines Speichers zahlen musste, vom Finanzamt zurückholen. „Hat eine Anlage brutto 10.000 Euro gekostet, erstattet das Finanzamt 1597 Euro“, rechnet Stiftung Warentest vor. Zudem erstattet das Finanzamt die Umsatzsteuer, die auf Wartungs- und Reparaturkosten anfiel. Nachteil: Der Betreiber muss in jedem Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen und einmal im Jahr eine Abrechnung über das Portal Elster machen.
Versicherung und Entsorgung Wer eine Anlage kauft, sollte überprüfen, ob seine Wohngebäudeversicherung Schäden am Solardach – etwa durch Blitz oder Hagel – mit abdeckt. Eine gern angebotene Police gegen Diebstahl bringt vor allem dem Versicherer etwas. Wenn die Anlage auf ist, müssen die Solarpaneelen als Sondermüll entsorgt werden. „Die Entsorgung ist für den Betreiber in der Regel nicht mit Zusatzkosten verbunden. Viele Hersteller organisieren die Entsorgung selbst“, so das Wirtschaftsministerium: „Inverkehrbringer von elektrischen Geräten, wozu auch PV-Module gehören, müssen die Rücknahme organisieren.“