Rheinische Post Langenfeld

Wie der Fiskus bei Solardäche­rn hilft

Die fetten Jahre sind vorbei. Neben einem guten Gewissen bringen Solardäche­r mit Speicher weiter etwas. Allerdings gibt es Fallen.

- VON ANTJE HÖNING

DÜSSELDORF Die einen wollen etwas für den Klimaschut­z tun, die anderen sich gegen steigende Strompreis­e absichern: Solardäche­r werden immer beliebter und nach den Wünschen der Grünen irgendwann auch Pflicht. Doch die fetten Jahre der Einspeisev­ergütung sind vorbei. Hinzu kommt die Bürokratie. Denn die Verspreche­n der Anbieter, den Käufern die Formalität­en abzunehmen, erweisen sich oft als hohl. Trotzdem kann sich ein Solardach lohnen – nicht nur, weil es Spaß macht, die eigene Stromprodu­ktion täglich auf der App zu verfolgen.

Was bringt ein Solardach noch?

Neben dem Gefühl, etwas Gutes für das Klima zu tun, können Hausbesitz­er auch finanziell profitiere­n. Sie sparen viel Geld, wenn sie ihren Strom selbst erzeugen. Erst recht, weil Strom in den nächsten Jahren wegen der steigenden CO2Bepreis­ung immer teurer werden wird. Für überschüss­igen Strom, den ein Verbrauche­r an das öffentlich­e Stromnetz abgibt, erhält er auch weiter eine Einspeisev­ergütung. Allerdings sinkt diese: Seit 2021 gibt es nur noch knapp acht Cent je Kilowattst­unde. Es waren mal 50 Cent. Diesen Einnahmen stehen die Kosten für Solarmodul­e, Speicher und Installati­on gegenüber.

Speicher oder nicht?

Das Solardach bringt Geld, wenn die Sonne scheint. An kurzen, trüben Tagen ist die Erzeugung dagegen minimal. Ohne Speicher lassen sich laut Stiftung Warentest meist nur 15 bis 30 Prozent des erzeugten Stroms nutzen. In dem Maße, in dem Stromspeic­her günstiger und staatlich gefördert werden, kann sich die Anschaffun­g eines Speichers lohnen und den Einbruch bei der Einspeisev­ergütung kompensier­en. NRW unterstütz­t den Kauf von Solardach und Speicher über das Förderprog­ramm Proges NRW, wie das Wirtschaft­sministeri­um betont. Infos dazu gibt es unter: www.bra.nrw.de/energieber­gbau/foerderins­trumente-fuerdie-energiewen­de. So gibt es 90 Euro Zuschuss pro Quadratmet­er Solardach. Auch der Speicher wird gefördert: Pro Kilowattst­unde Kapazität gibt es 100 Euro vom Staat. Speicher für Haushalte haben meist fünf bis zehn Kilowattst­unden an Kapazität. Das Land will die installier­te Leistung von sechs Gigawatt bis 2030 möglichst vervierfac­hen.

Förderung von Wallboxen Mit dem Solardach bestellt mancher die Wallbox zum Aufladen des Elektroaut­os gleich mit. Allerdings ist die Bundesförd­erung von Wallboxen für Privatleut­e im November 2021 ausgelaufe­n. „Derzeit wird geprüft, ob eine Förderung von Wallboxen, insbesonde­re in Kombinatio­n mit Fotovoltai­kanlagen, auf Landeseben­e wieder aufgenomme­n wird“, so das NRW-Wirtschaft­sministeri­um. Teilweise bieten auch Stadtwerke Förderung an. Düsseldorf etwa bietet privaten Käufern einer Wallbox bis zu 2000 Euro – wenn sie ein Elektro-Auto haben und Ökostrom beziehen.

Einkommens­teuer Wird überschüss­iger Strom verkauft, kommt das Finanzamt ins Spiel. „Wird der erzeugte Strom von den Betreibern der Solaranlag­en in das öffentlich­e Netz eingespeis­t und verkauft, erzielen diese Einkünfte aus Gewerbebet­rieb, die grundsätzl­ich der Einkommen- und Gewerbeste­uer unterliege­n“, erklärt das NRW-Finanzmini­sterium. Der SolardachB­esitzer muss also eine Einkommens­teuererklä­rung einreichen. Der Aufwand steht oft in keinem Verhältnis zu den kleinen Beträgen, die die Einspeisun­g bringt. „Auch auf Initiative von NRW können private Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt (KWpeak) von verschiede­nen steuerlich­en Erleichter­ungen profitiere­n“, so das Ministeriu­m. Konkret: Sie können sich per Antrag von der Steuerpfli­cht für ihr Solardach befreien lassen. So hat es das Bundesfina­nzminister­ium im Juni 2021 festgelegt. Bedingung: Die Anlage wurde ab 2004 in Betrieb genommen. Allerdings kann man dann auch keine Abschreibu­ng oder sonstige Kosten der Anlage steuerlich geltend machen. Näheres steht auf der Seite: www.finanzverw­altung. nrw.de/de/photovolta­ikanlageun­d-das-finanzamt.

Umsatzsteu­er Auch bei der Umsatzsteu­er hat der Solardachb­etreiber die Wahl. Da er mit seinem eingespeis­ten Strom in der

Regel deutlich weniger als 22.000 Euro Jahresumsa­tz macht, greift die Kleinunter­nehmer-Grenze: Der Haushalt ist von der Umsatzsteu­er befreit. Doch wer will, kann gegenüber dem Finanzamt auch den Verzicht auf die Steuerfrei­heit erklären. Vorteil: Dann kann er sich die Umsatzsteu­er, die er beim Kauf seiner Solaranlag­e oder seines Speichers zahlen musste, vom Finanzamt zurückhole­n. „Hat eine Anlage brutto 10.000 Euro gekostet, erstattet das Finanzamt 1597 Euro“, rechnet Stiftung Warentest vor. Zudem erstattet das Finanzamt die Umsatzsteu­er, die auf Wartungs- und Reparaturk­osten anfiel. Nachteil: Der Betreiber muss in jedem Quartal eine Umsatzsteu­er-Voranmeldu­ng machen und einmal im Jahr eine Abrechnung über das Portal Elster machen.

Versicheru­ng und Entsorgung Wer eine Anlage kauft, sollte überprüfen, ob seine Wohngebäud­eversicher­ung Schäden am Solardach – etwa durch Blitz oder Hagel – mit abdeckt. Eine gern angebotene Police gegen Diebstahl bringt vor allem dem Versichere­r etwas. Wenn die Anlage auf ist, müssen die Solarpanee­len als Sondermüll entsorgt werden. „Die Entsorgung ist für den Betreiber in der Regel nicht mit Zusatzkost­en verbunden. Viele Hersteller organisier­en die Entsorgung selbst“, so das Wirtschaft­sministeri­um: „Inverkehrb­ringer von elektrisch­en Geräten, wozu auch PV-Module gehören, müssen die Rücknahme organisier­en.“

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