Verbraucherzentrale mahnt drei Grundversorger ab
DÜSSELDORF (rky) Das Chaos auf dem Strommarkt eskaliert. Die Verbraucherzentrale NRW hat drei Grundversorger mit einer Abmahnung aufgefordert, zu hohe Grundversorgungstarife bei Strom und Gas von neu hinzukommenden Kunden wieder zu senken. Die Kölner Rheinenergie, die Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler Stadtwerke WSW würden Neukunden diskriminieren, indem sie von ihnen deutlich mehr für eine Versorgung in der Grundversorgung verlangen als von bisherigen Kunden.
„Bei allem Verständnis für die nicht ganz einfache Situation der Grundversorger – so geht es nicht“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der NRW-Verbraucherzentrale. Er ergänzt: „Die Benachteiligung von Verbraucher:innen, die ohne eigenes Verschulden in die Grundversorgung zurückfallen, ist rechtswidrig und widerspricht dem eigentlichen Schutzzweck der Grundversorgung. Wir werden daher mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorgehen, die nur auf Grundlage eines willkürlich festgelegten Stichtags erfolgt.“
Basis der Klagen war eine Untersuchung der Verbraucherschützer. Von 23 untersuchten Anbietern hätten 18 einen Neukundentarif eingeführt, der deutlich höher liegt als derjenige für Bestandskunden. Im Schnitt würden Neukunden „mehr als das Doppelte“zahlen als Altkunden. Laut der Untersuchung kassieren die Stadtwerke Gütersloh für die Kilowattstunde Strom bei Neukunden 92 Cent, die Stadtwerke Wuppertal 83 Cent, Rheinenergie kommt auf 73 Cent.
Die Verbraucherzentrale fordert die Energiekartellbehörde NRW zum Handeln auf. Laut den Grünen hat die Behörde es allerdings im November grundsätzlich für zulässig erklärt, bei Preisen zwischen alten und neuen Kunden zu differenzieren.