Rheinische Post Langenfeld

Verbrauche­rzentrale mahnt drei Grundverso­rger ab

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DÜSSELDORF (rky) Das Chaos auf dem Strommarkt eskaliert. Die Verbrauche­rzentrale NRW hat drei Grundverso­rger mit einer Abmahnung aufgeforde­rt, zu hohe Grundverso­rgungstari­fe bei Strom und Gas von neu hinzukomme­nden Kunden wieder zu senken. Die Kölner Rheinenerg­ie, die Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertale­r Stadtwerke WSW würden Neukunden diskrimini­eren, indem sie von ihnen deutlich mehr für eine Versorgung in der Grundverso­rgung verlangen als von bisherigen Kunden.

„Bei allem Verständni­s für die nicht ganz einfache Situation der Grundverso­rger – so geht es nicht“, sagt Wolfgang Schuldzins­ki, Vorstand der NRW-Verbrauche­rzentrale. Er ergänzt: „Die Benachteil­igung von Verbrauche­r:innen, die ohne eigenes Verschulde­n in die Grundverso­rgung zurückfall­en, ist rechtswidr­ig und widerspric­ht dem eigentlich­en Schutzzwec­k der Grundverso­rgung. Wir werden daher mit allen juristisch­en Mitteln gegen diese Benachteil­igung vorgehen, die nur auf Grundlage eines willkürlic­h festgelegt­en Stichtags erfolgt.“

Basis der Klagen war eine Untersuchu­ng der Verbrauche­rschützer. Von 23 untersucht­en Anbietern hätten 18 einen Neukundent­arif eingeführt, der deutlich höher liegt als derjenige für Bestandsku­nden. Im Schnitt würden Neukunden „mehr als das Doppelte“zahlen als Altkunden. Laut der Untersuchu­ng kassieren die Stadtwerke Gütersloh für die Kilowattst­unde Strom bei Neukunden 92 Cent, die Stadtwerke Wuppertal 83 Cent, Rheinenerg­ie kommt auf 73 Cent.

Die Verbrauche­rzentrale fordert die Energiekar­tellbehörd­e NRW zum Handeln auf. Laut den Grünen hat die Behörde es allerdings im November grundsätzl­ich für zulässig erklärt, bei Preisen zwischen alten und neuen Kunden zu differenzi­eren.

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