Anspruch auf Urlaub während des Praktikums
Nur wer ein freiwilliges Praktikum absolviert, hat das gleiche Recht wie ein Arbeitnehmer.
(tmn) Der Geburtstag der Großmutter oder die Hochzeit des besten Freundes: Wer für längere Zeit ein Praktikum macht, könnte für solche Gelegenheiten einen Urlaubstag gut gebrauchen. Aber hat man im Praktikum Anspruch darauf?
„Das hängt von der Art des Praktikums ab“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Häufig würden Pflichtpraktika, die im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert werden, keinen Urlaub vorsehen. Das sei auch so in Ordnung, sagt der Jurist. Praktikanten müssten sogar vorsichtig sein, wenn ihnen der Praktikumsgeber freiwillig Urlaub anbietet. „Es kann dann sein, dass dadurch die vorgegebene Praktikumsdauer nicht erreicht wird“, so Bredereck. Im Zweifelsfall müsse man das Praktikum entsprechend um die Zahl der Urlaubstage verlängern.
Wer allerdings ein freiwilliges Praktikum absolviert, hat laut Bredereck grundsätzlich Anspruch auf Urlaub – wie Arbeitnehmer auch. Der gesetzliche Mindestanspruch beläuft sich auf 24 Urlaubstage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Eine längere Urlaubszeit kann der Arbeitgeber mit Praktikanten im Vertrag vereinbaren.
Der Rechtsexperte weist darauf hin, dass jüngere Praktikanten sogar einen längeren gesetzlichen Anspruch haben: Wer unter 18 Jahre alt ist, bekommt 25 Urlaubstage pro Jahr. Unter 17 Jahre hat man 27 Urlaubstage pro Jahr und unter 16 Jahre besteht ein Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Jahr. Aber: Wenn das Praktikum sechs Monate oder kürzer dauert, besteht nur ein anteiliger Anspruch.