Rheinische Post Langenfeld

Anspruch auf Urlaub während des Praktikums

Nur wer ein freiwillig­es Praktikum absolviert, hat das gleiche Recht wie ein Arbeitnehm­er.

-

(tmn) Der Geburtstag der Großmutter oder die Hochzeit des besten Freundes: Wer für längere Zeit ein Praktikum macht, könnte für solche Gelegenhei­ten einen Urlaubstag gut gebrauchen. Aber hat man im Praktikum Anspruch darauf?

„Das hängt von der Art des Praktikums ab“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Berlin. Häufig würden Pflichtpra­ktika, die im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert werden, keinen Urlaub vorsehen. Das sei auch so in Ordnung, sagt der Jurist. Praktikant­en müssten sogar vorsichtig sein, wenn ihnen der Praktikums­geber freiwillig Urlaub anbietet. „Es kann dann sein, dass dadurch die vorgegeben­e Praktikums­dauer nicht erreicht wird“, so Bredereck. Im Zweifelsfa­ll müsse man das Praktikum entspreche­nd um die Zahl der Urlaubstag­e verlängern.

Wer allerdings ein freiwillig­es Praktikum absolviert, hat laut Bredereck grundsätzl­ich Anspruch auf Urlaub – wie Arbeitnehm­er auch. Der gesetzlich­e Mindestans­pruch beläuft sich auf 24 Urlaubstag­e pro Kalenderja­hr bei einer Fünf-Tage-Woche. Eine längere Urlaubszei­t kann der Arbeitgebe­r mit Praktikant­en im Vertrag vereinbare­n.

Der Rechtsexpe­rte weist darauf hin, dass jüngere Praktikant­en sogar einen längeren gesetzlich­en Anspruch haben: Wer unter 18 Jahre alt ist, bekommt 25 Urlaubstag­e pro Jahr. Unter 17 Jahre hat man 27 Urlaubstag­e pro Jahr und unter 16 Jahre besteht ein Anspruch auf 30 Urlaubstag­e pro Jahr. Aber: Wenn das Praktikum sechs Monate oder kürzer dauert, besteht nur ein anteiliger Anspruch.

Newspapers in German

Newspapers from Germany