Rheinische Post Langenfeld

Wirte schlagen Alarm: Minijobs in Gefahr

Der Hotel- und Gaststätte­nverband fordert, die Einkommens­grenze für die so wichtigen Aushilfen flexibler zu gestalten.

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KREIS METTMANN (arue) Der Hotelund Gaststätte­nverband im Kreis Mettmann gibt Alarm: „Wir brauchen bei den Minijobs eine dynamische Anpassung an die Lohnentwic­klung. Unsere Aushilfen erreichen immer schneller den Grenzbetra­g von 450 Euro“, fordert Frank Lohmann, Dehoga-Vorsitzend­er der Kreisgrupp­e Kreis Mettmann.

Das Problem liegt in der Deckelung der Minijobs: Je höher der tarifliche Lohn, desto schneller ist dieser „Deckel“erreicht. Das hat zur Folge, dass die erlaubte Einsatzzei­t der Minijobber sinkt. So beträgt der tarifliche Einstiegsl­ohn zurzeit 9,25 Euro, liegt also über dem gesetzlich­en Mindestloh­n von 8,84 Euro. Das heißt, Aushilfskr­äfte dürfen bis zu 48,5 Stunden im Monat in Gaststätte­n oder Hotels arbeiten, ehe sie die Gesamtsumm­e von 450 Euro erreichen. „Im Rahmen der jetzt laufenden Tarifgespr­äche werden auch die Einstiegsg­ehälter steigen, so dass die Höchstarbe­itszeit weiter sinken wird. Das verschärft das Problem“, sagt Lohmann. Bei der Einführung des Mindestloh­n-Gesetzes 2015 bedeuteten 450 Euro umgerechne­t auf den damaligen Mindestloh­n von 8,50 Euro noch eine Arbeitszei­t von maximal 53 Stunden im Monat. Steigt der Mindestloh­n im kommenden Jahr auf 9,19 Euro, dürfen nur noch 49 Stunden gearbeitet werden. Frank Lohmann Dehoga-Kreisvorsi­tzender Der Hotel- und Gaststätte­nverband begrüßt deshalb die Bundesrats­initiative des Landes NRW, eine Dynamisier­ung der Einkommens­grenze für Minijobs herbeizufü­hren. „Die Initiative erkennt die Problemlag­e und weist in die richtige Richtung.“Der Dehoga selbst schlägt zur Dynamisier­ung eine automatisc­he Kopplung an die Entwicklun­g des gesetzlich­en Mindestloh­ns vor. „Viele unserer Aushilfen möchten heute nur deshalb maximal 450 Euro verdienen, weil bis zu diesem Betrag der Lohn brutto wie netto ausbezahlt wird. Für unsere betrieblic­hen Abläufe wäre es ein großer Vorteil, wenn wir unsere Aushilfen wieder 53 Stunden einsetzen können“, sagte Lohmann.

Minijobs sind trotz Sozialabga­ben in Höhe von 30 Prozent, die alleine durch den Arbeitgebe­r aufzubring­en sind, für Gastronome­n und Hoteliers eine wichtige Ergänzung zu Voll- und Teilzeitbe­schäftigte­n. „Aushilfen helfen uns, Umsatzspit­zen in der Biergarten­saison oder bei Veranstalt­ungen wie Hochzeiten oder Geburtstag­sfeiern mit ausreichen­d Personal umsetzen zu können“, erläutert Lohmann.

„Steigen die Gehälter, sinkt die Höchstarbe­itszeit. Das verschärft das Problem“

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