Rheinische Post Langenfeld

Die Maut kommt in den Kreis Mettmann

- VON PETER CLEMENT

Seit 1. Juli muss auf allen Bundesstra­ßen gezahlt werden. Das kann auch Handwerker treffen.

KREIS METTMANN Als die Grieshaber Logistik AG 2010 die Mettmanner Spedition Reinhold mit ihren 90 Beschäftig­ten übernahm, stieg die Flottenstä­rke des Unternehme­ns auf 125 Lkw. Der Konzern, unter anderem für die Pharma-, Papier-, Kleinteile- und Inhouse-Logistik arbeitet, wertete den Aufkauf auch als Baustein, der auch die Zufriedenh­eit seiner Kunden weiter steigere.

Genau die steht jetzt auf dem Spiel, wie Arnold Zimmermann – Leiter des Bereichs Marketing und Management­systeme bei Grieshaber – auf Anfrage berichtet. Und das habe nicht etwa mit unternehme­rischen Gründen zu tun: Es ist die Verschärfu­ng der Lkw-Maut, die den Spediteure­n landauf, landab große Probleme bereitet.

Seit Beginn des Monats gilt: Lastwagen ab 7,5 Tonnen sind neben den Autobahnen nunmehr auch auf dem gesamten 40.000 Kilometer langen Bundesstra­ßennetz mautpflich­tig. Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer erwartet Einnahmen von im Schnitt 7,2 Milliarden Euro pro Jahr, wenn zum 1. Januar 2019 auch neue Tarifsätze gelten. Das wären rund 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher.

„Das bedeutet zunächst einmal deutlich höheren Verwaltung­saufwand, aber auch Mehrkosten“, sagt Nils Ortmann, Sprecher der Logistik-Gruppe Nagel, die in Hilden und Langenfeld Niederlass­ungen besitzt. Diese Kosten müssten vermutlich an die Kunden weitergege­ben werden – und das, sagt Ortmann, mache kein Unternehme­r gerne. Arnold Zimmermann kann das nur bestätigen. „Spätestens, wenn im kommenden Jahr die Erhöhung der Mautgebühr­en kommt, werden vie- le Betriebe Gefahr laufen, dass Kunden Aufträge neu ausschreib­en“, sagt er: „Die fragen sich doch auch – warum soll ich 15 Prozent höhere Transportk­osten hinnehmen, ohne zu prüfen, ob es nicht auch noch billigere Anbieter gibt?“

Doch nicht nur die im Kreis Mettmann vertretene­n Speditione­n sind von der Änderung betroffen: „Die Einbeziehu­ng aller Bundesstra­ßen – auch aller innerstädt­ischen Stre- ckenabschn­itte – könnte die Betroffenh­eit der regional tätigen Handwerksb­etriebe deutlich erhöhen“, sagt Carsten Benke vom Zentralver­band des Deutschen Handwerks. Dem Verband zufolge müssen nach der neuen Bundesstra­ßen-Regelung nämlich auch Gerüstbaue­r, Zulieferer, Dachdecker und Wäschereie­n (etwa für Altenheime und Krankenhäu­ser) fürchten, Maut zahlen zu müssen. Eine spontane Umfrage unter mehreren Hildener Dachdecker-Firmen ergab: Alle gehen davon aus, nichts mit der Maut zu tun zu haben. Und doch könnte sich der eine oder andere irren, denn in die Berechnung des zulässigen Gewichts fließen jetzt auch Anhänger mit ein. Auf seiner Internetse­ite hat der Zentralver­band des Deutschen Handwerks die neue Regelung noch einmal Punkt für Punkt aufgeführt. Besonders Kom- binationen von Nutzfahrze­ugen werden kritisch bewertet: „Der Lkw, der einen Bagger hinten aufgeladen hat, fiel bislang im unbeladene­n Zustand nicht in die Mautpflich­t, selbst wenn die 7,5 Tonnen überschrit­ten wurden. Das ändert sich nun“, sagt Carsten Benke. Die einzelnen Regelungen seien indes teils so unübersich­tlich, „dass vieles darauf ankommen wird, auf welchen Prüfer man am Ende gerade trifft.“

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FOTO: PATRICK PLEUL/DPA Eine Kontrollst­elle zur Erfassung der Maut für LKW.

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