Die Maut kommt in den Kreis Mettmann
Seit 1. Juli muss auf allen Bundesstraßen gezahlt werden. Das kann auch Handwerker treffen.
KREIS METTMANN Als die Grieshaber Logistik AG 2010 die Mettmanner Spedition Reinhold mit ihren 90 Beschäftigten übernahm, stieg die Flottenstärke des Unternehmens auf 125 Lkw. Der Konzern, unter anderem für die Pharma-, Papier-, Kleinteile- und Inhouse-Logistik arbeitet, wertete den Aufkauf auch als Baustein, der auch die Zufriedenheit seiner Kunden weiter steigere.
Genau die steht jetzt auf dem Spiel, wie Arnold Zimmermann – Leiter des Bereichs Marketing und Managementsysteme bei Grieshaber – auf Anfrage berichtet. Und das habe nicht etwa mit unternehmerischen Gründen zu tun: Es ist die Verschärfung der Lkw-Maut, die den Spediteuren landauf, landab große Probleme bereitet.
Seit Beginn des Monats gilt: Lastwagen ab 7,5 Tonnen sind neben den Autobahnen nunmehr auch auf dem gesamten 40.000 Kilometer langen Bundesstraßennetz mautpflichtig. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erwartet Einnahmen von im Schnitt 7,2 Milliarden Euro pro Jahr, wenn zum 1. Januar 2019 auch neue Tarifsätze gelten. Das wären rund 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher.
„Das bedeutet zunächst einmal deutlich höheren Verwaltungsaufwand, aber auch Mehrkosten“, sagt Nils Ortmann, Sprecher der Logistik-Gruppe Nagel, die in Hilden und Langenfeld Niederlassungen besitzt. Diese Kosten müssten vermutlich an die Kunden weitergegeben werden – und das, sagt Ortmann, mache kein Unternehmer gerne. Arnold Zimmermann kann das nur bestätigen. „Spätestens, wenn im kommenden Jahr die Erhöhung der Mautgebühren kommt, werden vie- le Betriebe Gefahr laufen, dass Kunden Aufträge neu ausschreiben“, sagt er: „Die fragen sich doch auch – warum soll ich 15 Prozent höhere Transportkosten hinnehmen, ohne zu prüfen, ob es nicht auch noch billigere Anbieter gibt?“
Doch nicht nur die im Kreis Mettmann vertretenen Speditionen sind von der Änderung betroffen: „Die Einbeziehung aller Bundesstraßen – auch aller innerstädtischen Stre- ckenabschnitte – könnte die Betroffenheit der regional tätigen Handwerksbetriebe deutlich erhöhen“, sagt Carsten Benke vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Dem Verband zufolge müssen nach der neuen Bundesstraßen-Regelung nämlich auch Gerüstbauer, Zulieferer, Dachdecker und Wäschereien (etwa für Altenheime und Krankenhäuser) fürchten, Maut zahlen zu müssen. Eine spontane Umfrage unter mehreren Hildener Dachdecker-Firmen ergab: Alle gehen davon aus, nichts mit der Maut zu tun zu haben. Und doch könnte sich der eine oder andere irren, denn in die Berechnung des zulässigen Gewichts fließen jetzt auch Anhänger mit ein. Auf seiner Internetseite hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks die neue Regelung noch einmal Punkt für Punkt aufgeführt. Besonders Kom- binationen von Nutzfahrzeugen werden kritisch bewertet: „Der Lkw, der einen Bagger hinten aufgeladen hat, fiel bislang im unbeladenen Zustand nicht in die Mautpflicht, selbst wenn die 7,5 Tonnen überschritten wurden. Das ändert sich nun“, sagt Carsten Benke. Die einzelnen Regelungen seien indes teils so unübersichtlich, „dass vieles darauf ankommen wird, auf welchen Prüfer man am Ende gerade trifft.“