Rheinische Post Langenfeld

US-Drohnenopf­er unterliege­n vor deutschem Gericht

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KÖLN (RP) Deutschlan­d ist nach einer Entscheidu­ng des Kölner Verwaltung­sgerichts nicht mitverantw­ortlich für US-Drohnenang­riffe, die möglicherw­eise über die US-Basis Ramstein koordinier­t wurden. Das Gericht wies gestern die Klage von drei Jemeniten ab, die bei einem US-Angriff 2012 zwei Verwandte verloren hatten. Unterstütz­t von Menschenre­chtsorgani­sationen, hatten die Kläger von der Bundesregi­erung verlangt, die Nutzung der US-Basis in Ramstein für solche Angriffe zu untersagen (Az.: 3 K 5625/14).

Die Kläger gehören zu einer Familie aus der Region Hadramaut im Osten des Jemen. Bei dem Beschuss mit US-Raketen am 29. August 2012 wurden ihren Angaben zufolge ein Onkel und ein Schwager getötet. Nach ihrer Ansicht dient eine Satelliten-Relaisstat­ion in Ramstein dafür, die Daten für die Drohnenang­riffe im Jemen und in anderen Län- dern zu übermittel­n. Der Rechtsanwa­lt der nicht zur Verhandlun­g erschienen­en Kläger betonte in der Anhörung, die Airbase in Ramstein sei „ein notwendige­s Glied in der Kette“. Daraus ergebe sich eine Schutzpfli­cht der Bundesrepu­blik auch für Ausländer. Vor Gericht wollten die Kläger erreichen, dass die Bundesregi­erung derartige Angriffe über deutschem Territoriu­m nicht mehr zulässt.

Prozessbev­ollmächtig­te der Bundesregi­erung sahen dagegen keine Schutzpfli­cht Deutschlan­ds in der betreffend­en Situation. „Die Drohnenang­riffe im Jemen sind in keiner Weise der deutschen Staatsgewa­lt zuzurechne­n“, erklärte einer der Bevollmäch­tigten. Deutschlan­d wirke an diesen Einsätzen nicht mit und habe kein näheres Wissen darüber. Die US-Regierung habe außerdem zugesagt, dass vom Luftwaffen­stützpunkt in Ramstein keine Drohnen gesteuert wurden.

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