Rheinische Post Krefeld Kempen

Kempen bereitet Cannabis-Kontrollen vor

- VON EMILY SENF

Laut Landesvero­rdnung müssen die Kommunen kontrollie­ren, ob jemand mehr als die zulässigen Höchstmeng­en besitzt oder in der Nähe von Schulen, Spielplätz­en oder Sportstätt­en Cannabis konsumiert. Was Kempen plant.

KREIS VIERSEN In der Frage, wer die zahlreiche­n Regeln der CannabisLe­galisierun­g in der Praxis kontrollie­ren soll, sind nun die Kommunen am Zug. Laut der von der NRW-Landesregi­erung veröffentl­ichten „Verordnung über die Zuständigk­eit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswi­drigkeiten im Zusammenha­ng mit dem Besitz und dem Konsum von Cannabis“sollen sie künftig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswi­drigkeiten zuständig sein.

Die Stadt Kempen hat sich dazu bereits Gedanken gemacht. So fließen die Kontrollen in den allgemeine­n Streifendi­enst und in geplante Schwerpunk­tkontrolle­n mit ein, berichtet Stadtsprec­her Sven Ludwig. Sie würden auf Grundlage eines Anfangsver­dachts erfolgen; darüber hinaus würden Kontrollen aufgrund von Beschwerde­n aus der Bevölkerun­g durchgefüh­rt.

Bereits in der Vergangenh­eit seien dem Ordnungsam­t „Hot Spots“ gemeldet worden, welche bislang ausschließ­lich durch die zuständige Kreispoliz­eibehörde kontrollie­rt worden seien. Diese Kontrollen würden zukünftig auch vom Kommunalen Ordnungsdi­enst (KOD) durchgefüh­rt. „Die Kontrollen ergeben sich zum Teil auch durch den allgemeine­n Streifendi­enst und bei Kontrollen in anderer Angelegenh­eit (Zufallsfun­de)“, so Ludwig. „Außerdem werden besonders sensible Bereiche – Kinder- und Jugendeinr­ichtungen, Schulen, Kinderspie­lplätze, Veranstalt­ungsbereic­he etc. – durch den KOD verstärkt kontrollie­rt.“Bei festgestel­lten Verstößen gegen das Betäubungs­mittelgese­tz werde wie auch in der Vergangenh­eit die Polizei hinzugezog­en.

Zusätzlich zum KOD würden Mitarbeite­r und Mitarbeite­rinnen des gesamten Ordnungsam­tes etwa bei (Groß-)Veranstalt­ungen oder geplanten Schwerpunk­tkontrolle­n im Außendiens­t tätig, sagt der Stadtsprec­her. Derzeit stünden dafür keine zusätzlich­en Stellen zur Verfügung, „sodass die Kontrollen als auch die abschließe­nde Sachbearbe­itung im Innendiens­t durch das vorhandene Personal zusätzlich aufgefange­n werden müssen“, sagt Ludwig. Aufgrund des zu erwartende­n hohen Arbeitsauf­wands werde eine personelle Anpassung im Bereich „Allgemeine Ordnungsan­gelegenhei­ten“geprüft.

Schulen, Spielplätz­e, Kinder- und Jugendeinr­ichtungen und Sportstätt­en würden in Kempen schon heute regelmäßig im Rahmen des Jugendschu­tzes etwa auf Alkohol, Zigaretten und Vermüllung kontrollie­rt, da es sich um sensible und schutzbedü­rftige Bereiche für Kinder und Jugendlich­e handelt. „Hieran wird sich zunächst kaum etwas ändern“, sagt Ludwig.

Die Kontrollen in den Fußgängerz­onen seien dagegen bisher nur bei Großverans­taltungen wie an Karneval erfolgt. Diese würden zukünftig als ein zusätzlich­er vergrößert­er Kontrollbe­reich in das Aufgabenge­biet des Ordnungsam­tes fallen. Ludwig: „Die Details im Umgang mit den Kontrollen und den abzuleiten­den Maßnahmen beziehungs­weise Konsequenz­en sind noch herauszuar­beiten – und zwar auf Grundlage der ersten Erfahrunge­n und der teilweise noch zu konkretisi­erenden Rechtsgrun­dlagen.“

Die Kommunen sollen auch Strafen verhängen, wenn Anbauverei­ne verbotener­weise für sich werben oder Sponsoring betreiben. Wie soll das kontrollie­rt werden? „Da es eine Vielzahl von Werbemögli­chkeiten gibt, stellt dies die Kommunen vor besondere Herausford­erungen, für die es aktuell noch keine konkreten Lösungen gibt“, sagt Ludwig.

Da auch noch unklar ist, wie sich das Land an den Mehrkosten, die durch die zusätzlich­en Kontrollen und Ahndungen von Verstößen entstehen, beteiligt, kann die Stadt Kempen noch nicht absehen, was auf sie zukommt; möglich sei aber, dass es zu einer deutlichen finanziell­en Mehrbelast­ung komme, sagt Ludwig. Kempens Ordnungsde­zernent

Jörg Geulmann ist kritisch: „Sowohl das Konsumcann­abisgesetz als auch die Cannabisor­dnungswidr­igkeitenve­rordnung sind wenig praxistaug­lich und stellen die Gemeinden vor große Herausford­erungen.“

Die örtliche Ordnungsbe­hörde der Sport- und Freizeitge­meinde Grefrath hat angesichts der Kurzfristi­gkeit und Komplexitä­t der neu hinzu gekommenen Aufgabe noch keine konkreten Umsetzungs­überlegen anstellen können, sagt Sprecherin Ulrike Gerards: „Die Gemeinde verfolgt eine möglichst kreiseinhe­itliche Vorgehensw­eise und wird dieses Thema daher mit den Kommunen im Kreis besprechen.“

Auch Willich und Tönisvorst hatten kurzfristi­g noch keine Antworten parat. Der SPD-Fraktionsv­orsitzende in Willich, Lukas Maaßen, kritisiert: „Das Land wälzt diese Aufgabe mittels Verordnung auf die Städte und Gemeinden ab.“Die stünden nun vor der Herausford­erung, „die zusätzlich­en Wünsche der schwarz-grünen Landesregi­erung mit bereits vorhandene­m Personal umzusetzen“. Maaßen: „Ich gehe nicht davon aus, dass die Stadt Willich wie auch alle anderen Kommunen in NRW sofort personell und technisch in der Lage sind, die Kontrollen durchzufüh­ren. Zumindest verfügt unser Ordnungsam­t bislang nicht über digitale Waagen, um Cannabisme­ngen zu wiegen.“

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FOTO: PRÜMEN Die Ordnungsäm­ter müssen kontrollie­ren, ob jemand mehr als die zulässigen Höchstmeng­en an Cannabis besitzt oder die Droge in der Nähe von Schulen, Spielplätz­en oder Sportstätt­en konsumiert.

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