Rheinische Post Krefeld Kempen
Optionen für gescheiterte Jura-Studierende
Das Staatsexamen nicht bestanden: Auch wenn es sich für Betroffene wie ein Weltuntergang anfühlt, gibt es Alternativen für sie.
(tmn) Es ist beliebt, aber auch sehr anspruchsvoll: Mit viel Elan beginnen jedes Jahr Tausende ein Jurastudium. Doch auf dem Weg hin zum Volljuristen ist viel Fleiß und noch mehr Disziplin nötig. Die beiden Staatsexamen, die zu absolvieren sind, gelten als äußerst schwierige Prüfungen. Nicht alle kommen da problemlos durch. Ein verpatztes juristisches Staatsexamen ist aber kein Karriereende.
Generell können Studierende zwei Anläufe unternehmen, um das erste juristische Staatsexamen zu bestehen. Außerdem gibt es die Möglichkeit eines Probeexamens als sogenannter „Freischuss“. „Der Vorteil eines Freischusses besteht darin, dass ein Scheitern dem Prüfling nicht angerechnet wird“, sagt Sabine Gries-Redeker, Vorsitzende des Ausschusses Aus- und Fortbildung
im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Wer auch nach drei Anläufen durchs erste Examen fällt und trotzdem an Jura festhalten möchte, kann ins Ausland gehen und beispielsweise in Österreich Rechtswissenschaften auf Diplom studieren. Damit dieser Abschluss in Deutschland anerkannt und man zum Referendariat zugelassen wird, kann es sein, dass die Diplom-Juristen erneut Prüfungen ablegen müssen.
Alternativ können bei einer Studienberatung persönliche Stärken und Schwächen ausgelotet werden, um dann entweder auf ein anderes Studienfach umzusatteln oder eine klassische Ausbildung zu absolvieren. „Es gibt viele Ausbildungsbetriebe, bei denen Bewerber mit juristischen Vorkenntnissen sehr willkommen sind und die später gute Karriereperspektiven
bieten“, sagt Bernd Lienstädt, Studien- und Berufsberater bei der Arbeitsagentur Bremen-Bremerhaven. Denkbar ist auch ein duales Studium.
Wer an der zweiten juristischen Staatsprüfung scheitert, kann ein weiteres Mal versuchen, diese Prüfung zu bestehen – ein drittes Mal nur auf Antrag. Wer sie nicht schafft, besitzt aber immerhin das erste Staatsexamen. Viele Universitäten vergeben an dieser Stelle den akademischen Grad Diplom-Jurist oder Magister juris. „Damit ist zum Beispiel ein Quereinstieg in den öffentlichen Dienst mit unterschiedlichen Karrierewegen möglich“, sagt Lienstädt.
Alternativ kann man sich für ein duales Studium im öffentlichen Dienst bewerben. Arbeiten können Diplom-Juristen bei Behörden wie etwa dem
Zoll. Auch in Rechtsabteilungen von Konzernen sind sie häufig anzutreffen, ebenso in Einigungs- und Schlichtungsstellen.
Allerdings: Das erste Staatsexamen reicht nicht, um als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt tätig zu werden – hierfür ist es zwingend, beide Staatsexamen absolviert zu haben und damit Volljurist zu sein. Wer genau diese Berufsziele vor Augen hat und merkt, dass es beim Jurastudium kriselt, sollte eins tun: „Sich beraten lassen und dann zielgenau Schwachstellen angehen“, sagt Lienstädt – und dies je früher, desto erfolgversprechender.
Übrigens: Die Option des Freiversuchs gibt es für beide Staatsprüfungen. Wer das Examen besteht, kann es erneut ablegen mit dem Ziel, seine Note zu verbessern.