Rheinische Post Krefeld Kempen
Firmen-Hilfe in NRW startet Freitag
Gerade Betriebe, die wegen Corona geschlossen sind, könnten bald Geld erhalten.
DÜSSELDORF Das Land NRW nimmt ab Freitag, 12 Uhr, die Anträge für Soforthilfe für kleine Unternehmen und Selbstständige an. Das kündigte Wirtschafts- und Digitalminister Andreas Pinkwart (FDP) an. Die Anträge dürfen nur per Internet eingereicht werden, weil sie sonst „das System lahmlegen“würden (www. wirtschaft.nrw/corona). Anfang der nächsten Woche soll das erste Geld ausgezahlt werden, versprach der MInister. Das sei notwendig, weil viele Firmen zum Monatswechsel Mieten und Löhne zahlen müssen. Pinkwart erwartet deutlich mehr als 100.000 Anträge.
Er appelliert an Unternehmen, die weniger große Not haben, ihre Anträge nicht sofort zu stellen. „Wir sollten denen den Vortritt lassen, die jetzt ganz dringend die Hilfe brauchen.“Um Tempo zu machen, würden Mitarbeiter der Bezirksregierung auch am Wochenende erste Bescheide erteilen. Pinkwart erwartet, dass drei Viertel der Unternehmen in NRW von der Krise betroffen sein werden. „Wir steuern auf den stärksten Rückgang der Wirtschaftsleistung seit dem Zweiten Weltkrieg zu.“
Der Minister erläuterte, wie viel verteilt wird: Bis zu 9000 Euro an Zuschuss kann es bei bis zu fünf Beschäftigen geben, bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Mitarbeitern. Zusätzlich zu diesen Bundesmitteln bietet das Land aus eigenen Mitteln 25.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten an. Auch Bayern hat solche Landesmittel bereitgestellt. Laut „Handelsblatt“nimmt Bayern die Anträge schon seit Donnerstag vergangenerWoche an, 140.000 Anträge bislang. NRW hinkt also hinterher.
Nur Unternehmen, die vor der Krise wirtschaftlich gesund waren, sollen Geld erhalten. Doch diese Anforderung lässt sich wohl nicht ernsthaft in wenigen Stunden prüfen. Jedoch erhalten nur Firmen Geld, die es bereits am 1. Dezember 2019 gab. Um Mittel zu bekommen, müssen sich die Umsätze gegenüber demVorjahresmonat mehr als halbiert haben. Als Antragsgrund reicht auch aus, wenn die vorhandenen Mittel nicht mehr ausreichen, um kurzfristige Verpflichtungen wie Mieten oder Leasingraten zu erfüllen. Außerdem scheint es immer ein Grund für einen Zuschuss zu sein, wenn das Unternehmen auf „behördliche Anordnung“geschlossen wurde. Das trifft auf praktisch alle Gaststätten zu, zudem auf Friseure und viele Handelsfirmen.
Neben den direkten Zuschüssen werden auch noch Bürgschaften, Kontokorrent-Linien (bis zu 100.000 Euro) und KfW-Kredite verteilt. Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen entgegen.
Unternehmen, die den Betrieb wegen einer verhängten Quarantäne schließen müssen, erhalten Entschädigungen von den Landschaftsverbänden.