Rheinische Post Krefeld Kempen
Anwohner müssen für Graben zahlen
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat entschieden, dass der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers von den Anwohnern des Grünen Wegs in Anrath Gebühren verlangen kann.
ANRATH Ein unscheinbarer Graben am Grünen Weg in Anrath, der auch bei starkem Regen kein Wasser führt, hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Denn dieser gilt als Fließgewässer. Und deswegen erhebt der Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers Gebührenvon den Anwohnern, da es sich bei ihnen um„Erschwerer“handele – durch die Nähe ihrer Grundstücke zu dem Graben kann der Verband nicht mit schwerem Gerät an dem Graben arbeiten. Das erhöht die Unterhaltungskosten, weil mehr Mitarbeiter eingesetzt werden müssen. Anwohner gingen auf die Barrikaden, wendeten sich an die Medien, schließlich kam es zum Prozess. Jetzt hat nach einer mehr als zweistündigen öffentlichenVerhandlung das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden: Die Veranlagung von Gewässeranliegern zu Erschwernisbeiträgen ist rechtmäßig.
„Auch die Berechnung der Beitragssätze ist vom Gericht nun nicht mehr bemängelt
worden“
Dagmar Spona
Wasser- und Bodenverband der Mittle
ren Niers
Das Gericht hat alle Klagen, die nicht bereits von den Klägern selbst zurückgenommen worden waren, abgewiesen und damit das Vorgehen des Verbandes als rechtmäßig bestätigt. „Insbesondere die immer wieder von Mitgliedern gerügte Praxis, die Länge der Hindernisse über Luftbilder zu bemessen, wurde vom Gericht als ausdrücklich zulässig angesehen. Auch die Berechnung der Beitragssätze ist vom Gericht nun nicht mehr bemängelt worden“, erläutert Dagmar Spona vom Wasser- und Bodenverband der Mittleren Niers, die den Verband auch als Syndikusanwältin vor Gericht vertreten hat.
Nicht nur die Tatsache, dass der Verband überhaupt Gebühren für ein Fließgewässer erhebt, das gar kein Wasser führt, hatte die Anwohner empört, auch dieVorgehensweise des Verbandes sorgte für Unmut: Man habe versucht, sie in Briefen einzuschüchtern. Gerade ältere Nachbarn hätten durch die Briefe, in denen unter anderem Gerichtsvollzieher angekündigt wurden, Angst bekommen und bezahlt. Auch in Neersen waren die Anwohner am Niersplank von der gleichen Situation betroffen. Dort hat man nach einer ersten Runde Protest aber aufgegeben und zähneknirschend bezahlt.
Als die Anwohner des Grünen Wegs in Anrath die Gebührenbescheide für das Jahr 2017 bekamen, trauten sie ihren Augen nicht: Die Gebühr hatte sich um mehr als das Dreifache erhöht. So musste beispielsweise Markus Gather, der sich damals mit dem Thema an die Medien gewandt hatte, statt 7,99 im Jahr 2016 für das Jahr 2017 plötzlich 25,11 Euro bezahlen. Der Verband hatte den Kostenanstieg damit begründet, dass die Gebühren zunächst zugunsten der Anwohner niedrig ausgefallen, dann aber an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst worden seien. Auch dazu habe es ein Gerichtsurteil gegeben, das ihn dazu zwinge.
Zurück zum jetzigen Urteil: „Das Gericht hat sich ausführlich mit allen von den Klägern vorgebrachten Argumenten auseinandergesetzt und sich die Entscheidung ersichtlich nicht leicht gemacht. Dabei wurde auch die Frage erörtert und entschieden, ob es sich bei dem Graben um ein Gewässer handelt“, sagt Peter Joppen, Vorstandsvorsitzender des Verbandes. „Mit dem in Kürze – das Gericht hat Ende August in Aussicht gestellt – vorliegenden, ausführlich begründeten Urteil wird der Verband nun ein Dokument in Händen halten, das die schon bisher vomVerband vertretene Rechtsauffassung in allen Punkten stützt“, erklärt Dagmar Spona. „Wir hoffen, dass nun wieder Ruhe unter den Mitgliedern einkehrt, damit sich der Verband wieder ausschließlich dem Tagesgeschäft zuwenden kann“, so Peter Joppen.