Rheinische Post Krefeld Kempen
Falsche Überwachungskamera
Selbst eine echt aussehende Attrappe im Hauseingang müssen Mieter nicht hinnehmen. Aber es gibt Ausnahmen.
(tmn) In und an Häusern werden immer häufiger Videokameras installiert. Eine Überwachungskamera im Hauseingang müssen Mieter allerdings nicht unbedingt hinnehmen – selbst wenn es sich nur um eine echt aussehende Attrappe handelt. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 67 S 73/18), auf die die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“(Ausgabe 10/2018) des Deutschen Mieterbundes hinweist.
Ein Mieter hatte in diesem Fall erfolgreich auf eine Entfernung der angebrachten Attrappe geklagt.
Auch wenn es sich um keine funktionierende Kamera handelt, müssten Mieter, Besucher und auch unbeteiligte Dritte dennoch eine Überwachung aufgrund von Verdachtsmomenten fürchten, heißt es in der Begründung des Gerichts. Dieser sogenannte Überwachungsdruck könnte dazu führen, dass Menschen nicht mehr unbefangen handeln. Dies gilt auch bei Attrappen, wenn sie nicht eindeutig als solche zu erkennen sind - was in diesem Rechtsstreit der Fall war, so der Deutsche Mieterbund.
Eigentümer können in Ausnahmefällen berechtigt sein, eine Kamera-Attrappe im Hausflur eines Mehrfamilienhauses anzubringen. Aber nur, wenn die dauerhafte Gefahr von schwerwiegenden Schädigungen besteht. Leichte Sachbeschädigungen wie Graffiti oder auch leichte Diebstähle zählten nicht dazu.