Rheinische Post Krefeld Kempen
Ende des Vauth-Prozesses: Bewährungsstrafe für Ehefrau
Nachdem in der vergangenen Woche der ehemalige Tönisvorster Karnevalsprinz und Anwalt Lothar Vauth verurteilt wurde, endete nun auch der Prozess gegen seine Frau.
TÖNISVORST/KREFELD Vor der 2. Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts wurde gestern dieVerhandlung gegen Jessica Vauth fortgesetzt und beendet. Sie erhielt wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Untreue in acht Fällen, zwei davon in Tateinheit mit Betrug, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.
Am Montag vergangener Woche war bereits das Urteil gegen ihren Ehemann Lothar gefallen. Er bekam eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren ohne Bewährung. Neben gewerbsmäßiger Untreue in acht Fällen, zwei davon in Tateinheit mit Betrug, war er noch wegen Untreue in Form von Kanzleigelder-Missbrauchs in einem Fall verurteilt worden.
Ursprünglich wurde dem Tönisvorster Ehepaar sogar Untreue in 923 Fällen vorgeworfen. Zudem war das Ehepaar angeklagt, für Mandanten bestimmte Gelder, sogenannte Fremdgelder, nicht beziehungsweise nur sehr verzögert ausgezahlt zu haben. Die Kammer hatte dann Zwischenbilanz gezogen und festgestellt, dass sie in insgesamt acht Fremdgeld-Fällen eine Verurteilungswahrscheinlichkeit sehe, nicht aber – bis auf eine Ausnahme – in den anderen, über 900 angeklagten Fällen.
Nach Verständigungs-Gesprächen zwischen Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurde Lothar Vauth in der vergangenen Woche wegen der genannten neun Fälle verurteilt. Zuvor hatte er die Taten eingeräumt. Nach der Urteilsverkündung wurde der ehemalige Rechtsanwalt aus seiner fast zweijährigen Untersuchungshaft entlassen und kehrte zu seinem Tönisvorster Wohnsitz zurück. Die gestrige Weiterverhandlung gegen seine Ehefrau verfolgte er, im Rollstuhl sitzend, als Zuschauer.
Jessica Vauth gestand die ihr vorgeworfenen Taten ebenfalls. Sie fügte an, dass ihr „das alles leid tut“. Das Geständnis und die Einsicht beziehungsweise Reue bewertete die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer genauso wie die Tatsache, dass die Angeklagte zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war, als strafmildernd. Allerdings lägen hier schwere Fälle von Beihilfe vor, da letztendlich ein hoher finanzieller Schaden entstanden sei. Außerdem zeugten die Taten von ei- ner erheblichen kriminellen Energie und Skrupellosigkeit. Insgesamt hielt die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für angemessen.
Jessica Vauths Verteidigerin bat die Kammer, unter diesen zwölf Monaten zu bleiben, da ihre Mandantin als Bürovorsteherin auf Anweisung ihres Ehemannes gehandelt habe. „Es bestand sowohl eine eheliche als auch eine berufliche Abhängigkeit“, ergänzte die Anwältin. Zudem betonte sie, dass die Fremdgelder nicht einbehalten, sondern den Klienten „nur über einen gewissen Zeitraum vorenthalten“werden sollten.
Die Kammer sah unter anderem das Abhängigkeitsverhältnis sowie das Geständnis als strafmildernd an, entschied sich aber, wegen des „planvollen Vorgehens und der autoritären Büroführung der Beschuldigten“nicht unter einem Jahr (mit Bewährung) zu bleiben.